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Drei-Stufen-Test zum ZDF-Telemedienbestand: Interessenbekundungsverfahren für verfahrensbegleitende Dienstleistungen

Mainz (ots)

Der ZDF-Fernsehrat soll beim Drei-Stufen-Test zum
Telemedienbestand sein Sekretariat  mit verfahrensbegleitenden 
Dienstleistungen eines Institutes oder einer Kanzlei begleiten 
lassen. Hierzu wird ein nichtförmliches 
Interessensbekundungsverfahren eingeleitet. Das gab der Vorsitzende 
des Fernsehrates, Ruprecht Polenz, heute bekannt. "Der anstehende 
Drei-Stufen-Test für das Telemedienkonzept wird von der 
Medienöffentlichkeit mit hohen Erwartungen begleitet, daher möchte 
der Fernsehrat aus einer möglichst großen Zahl kompetenter Bewerber 
einen externen Dienstleister auswählen können. Dieser soll das 
Drei-Stufen-Testverfahren mit juristischem Sachverstand begleiten und
den Fernsehrat bei der Evaluierung und Optimierung des Verfahrens 
unterstützen", sagte Polenz.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen einerseits die 
juristische Beratung während des Drei-Stufen-Tests sowie die 
vergaberechtliche Beratung und die Übernahme administrativer Aufgaben
bei der Vergabe des Gutachterauftrags. Andererseits werden 
administrative Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung 
von Stellungnahmen Dritter sowie der eintägigen Expertenkonsultation 
erwartet.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrenshintergrund, zum Zeitplan und 
den Fristen, zu den Anforderungen an den Auftragnehmer und den 
einzureichenden Unterlagen finden sich auf der Internetseite des 
ZDF-Fernsehrates:
www.fernsehrat.zdf.de
Fristende für die Einreichung von Unterlagen ist der 29. Mai 2009,
17 Uhr.

Pressekontakt:

Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon: 06131 / 70 - 2012

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