Gesetzinitiative soll Häuslebauer vor Kreditaufkäufern schützen
Justizministerin Beate Merk in "Geld und Leben",
am 14. Januar 2008, 21.15 Uhr, im Bayerischen Fernsehen
München (ots)
Auf rigide Zwangsmaßnahmen gegen Häuslebauer durch Kreditaufkäufer reagiert die Bayerische Justizministerin Beate Merk mit einer Gesetzinitiative. Kreditverkäufe hatten dazu geführt, dass Darlehensnehmer an Aufkäufer mehr zurückzahlen mussten, als sie laut Darlehensstand eigentlich noch geschuldet hatten. "Wir müssen dem Kreditnehmer, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient und bezahlt auch die Sicherheit geben, dass auch der Erwerber eines Kreditvertrages und einer Sicherheit nicht in sein Grundstück vollstrecken darf", sagte Merk dem Wirtschaftsmagazin "Geld und Leben" des Bayerischen Fernsehens (Sendung am heutigen Montag, 14.1., 21.15 Uhr). Bei der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung geht der Sicherungsvertrag, der Darlehen und Grundschuld aneinander koppelt und dadurch vor Missbrauch schützt, nicht auf den Investor über. Das will die Bayerische Justizministerin jetzt ändern: "Der Sicherungsvertrag muss auch für den Investor verbindlich sein."
Aus Sicht des Münchner Polizeipräsidenten Wilhelm Schmidbauer besteht der Anfangsverdacht einer Straftat, wenn der Darlehensnehmer sich immer vertragsgemäß verhalten hat und sich nach dem Verkauf seines Kredits plötzlich Zwangsmaßnahmen gegenübersieht. "Dann hat die Bank mit großer Wahrscheinlichkeit das Darlehen abgetreten, die Grundschuld abgetreten, hat aber den Sicherungsvertrag, der Darlehen und Grundschuld verbindet, nicht mit abgetreten und das begründet aus unserer Sicht den Anfangsverdacht der Untreue", so Schmidbauer in einem Interview mit "Geld und Leben".
Das Sicherungsinstrument Grundschuld bleibt während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen abgezahlt wird. Nur ein Sicherungsvertrag reduziert den Anspruch des Gläubigers auf die Höhe der tatsächlichen Schuld.
("Verkaufte Kunden"; Autorin: Sabina Wolf)
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