Report Mainz: Neue Vorwürfe der Anklageschrift belasten Jörg Tauss Politiker verlangte laut Zeugen gezielt nach Kinderpornos mit Jungen
Mainz (ots)
Der wegen Kinderpornografie angeschuldigte Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wird nach Recherchen von "Report Mainz" durch bisher unveröffentlichte Ermittlungsergebnisse schwer belastet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht die Behauptung des früheren SPD-Politikers, er habe sich kinderpornografische Bilder und Videos lediglich aus Recherchegründen in seiner Eigenschaft als Internet-Experte seiner Fraktion besorgt, durch die Ermittlungen eindeutig widerlegt. Die Anklageschrift, die "Report Mainz" vorliegt, listet im Einzelnen sieben Untersuchungsergebnisse auf, die Tauss' Aussagen widersprechen. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft sieht es daher als erwiesen an, dass sich der Bundestagsabgeordnete das illegale Material beschaffte, um sich damit sexuell anzuregen.
Auf Anfrage von "Report Mainz" weist Tauss die Vorwürfe zurück und stellt die geringe Datenmenge des Materials heraus. Es habe sich bei den gefundenen Bildern und Videos lediglich um etwa 35 Megabyte gehandelt. Gegenüber "Report Mainz" erklärt Tauss wörtlich: "Ich kenne das Material aber nicht einmal im Detail, da ich es in Briefmarkengröße und im Gegensatz zur Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Zweck verwendete, mir einen Überblick über die Szene zu verschaffen, nicht aber zur sexuellen Befriedigung."
Bei den gefundenen Dateien handelt es sich laut Anklageschrift um Kinderpornografie mit Darstellungen von Oral- und Analverkehr sowie anderen sexuellen Vorgängen mit Kindern und Jugendlichen. Die Ermittler schätzen das Alter der Kinder in vielen Fällen auf sechs Jahre, in einem Fall sogar nur auf ein bis zwei Jahre. Laut Anklageschrift sprechen die Fundorte der sichergestellten drei DVDs und des Handys mit den verbotenen kinderpornografischen Dateien in Tauss' Berliner Wohnung für eine private Nutzung: Die Ermittler hätten zwei DVDs in einem Regal hinter Büchern versteckt gefunden. Eine weitere DVD befand sich in der Innentasche eines Jacketts, das in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer hing. Das Handy habe Tauss ebenfalls im Schlafzimmer in einem Koffer aufbewahrt. Tauss sagt gegenüber "Report Mainz", es habe sich um seine Dienstwohnung gehandelt: "Welche Rückschlüsse die Auffindeorte zulassen, überlasse ich getrost ggf. einem Richter." Die Indizien seien "durchaus ambivalent".
Für ein privates Interesse des Bundestagsabgeordneten an den Kinderpornos spricht laut Staatsanwaltschaft auch die Tatsache, dass fast nur Bilder und Videos von männlichen Kindern und Jugendlichen gefunden wurden. Mehrere Zeugen, die früher mit Tauss Kinderporno-Dateien tauschten, bestätigten den Ermittlern zudem, dass der Politiker gezielt nach Jungs verlangt habe. In diesem Zusammenhang weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Polizei in einem Koffer unter Tauss' Bett auch mehrere Videos, Zeitschriften, Romane und Kurzgeschichten mit legaler Erwachsenen-Pornografie aus der Homosexuellen-Szene gefunden hat. Dies deute ebenfalls auf eine entsprechende private Neigung des Angeschuldigten hin. Tauss entgegnet auf Anfrage von "Report Mainz", ihm sei bei seinen Recherchen ein "Einstieg" in die Szene nur bei einer homosexuellen Telefon-Hotline gelungen. Zum Tausch habe er auch "Erwachsenenmaterial" anbieten müssen. Tauss widerspricht auch den Zeugenaussagen: "Das Verlangen wurde eher auf deren Seite formuliert."
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich Tauss auch durch Widersprüche in seinen Aussagen gegenüber den Ermittlern belastet. So habe der Politiker zuerst jede Verbindung zu Kinderpornos abgestritten, als er mit dem Vorwurf am 5. März 2009 zuerst im Bundestag und später am gleichen Tag während der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung konfrontiert wurde. Tauss habe erstaunt reagiert und betont, der Vorwurf werde sich sicher schnell aufklären. Als die Polizisten die Erwachsenen-Pornografie unter seinem Bett fanden, habe er gesagt, Staatsanwaltschaft und Polizei seien vermutlich deswegen gekommen. Als schließlich die DVDs und das Handy mit Kinderpornografie entdeckt wurden, habe er sich dazu nicht geäußert. Erst in einer Pressekonferenz am 11. März 2009 habe Tauss angegeben, als Bundestagsabgeordneter zum Thema Kinderpornografie verdeckt recherchiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hätte von Tauss jedoch erwartet, dass er die Ermittler viel früher auf seine angeblichen Recherchen hingewiesen hätte, wenn er tatsächlich davon ausgegangen wäre, die kinderpornografischen Bilder und Videos als ausgewiesener Fachpolitiker zu Recht zu besitzen. Tauss hingegen betont auf Anfrage von "Report Mainz", er habe von Anfang an auf seine dienstliche Recherche hingewiesen. Darüber sei auch schon am Abend des 5. März 2009 "in Fernsehnachrichten" berichtet worden. Der ermittelnde Kommissar habe an jenem Tag aber "nur noch Angaben zur Person und eine Terminvereinbarung" von ihm erhalten wollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss auch vor, falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Kinderporno-Recherche gemacht zu haben. Der Angeschuldigte habe nachweislich bis Ende Januar 2009 über sein Handy Kinderpornos getauscht. Den Ermittlern hatte Tauss aber gesagt, er habe seine Recherchen schon im Herbst 2008 eingestellt. Als aufschlussreich bewertet die Staatsanwaltschaft auch die Tatsache, dass Tauss weder seine Ehefrau noch die engsten Mitarbeiter in seine angeblichen Recherchen eingeweiht habe. Gerade wenn er eine öffentlichkeitswirksame Präsentation geplant hätte, hätte es nahegelegen, seine Ergebnisse spätestens in der politischen Debatte um die Sperrung von Internetseiten Ende 2008 publik zu machen. Gegenüber "Report Mainz" erklärt Tauss, er habe durchaus andere Menschen ins Vertrauen gezogen. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten jedoch nicht danach gefragt. Falsche Angaben erklärte er mit mangelndem Erinnerungsvermögen, es handle sich dabei nur um marginale Abweichungen.
Die Staatsanwaltschaft hält Tauss' angebliche Recherche zu aktuellen Vertriebswegen von Kinderpornografie auch deswegen für eine reine Schutzbehauptung, weil Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter bereits seit 2006 öffentlich informierten, dass Kinderpornografie auch per MMS und auf dem Postweg gehandelt werde. Um das zu beweisen, sei eine eigene Recherche gar nicht nötig gewesen. Tauss erklärt dazu gegenüber "Report Mainz": "Das stimmt, geht aber an der Sache vorbei." Denn rechtspolitisch habe das BKA stets nur das Internet ins Visier genommen. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker außerdem vor, er habe nur zu wenigen Personen aus der Szene Kontakt gehabt. Die Vorgehensweise bei der angeblichen Recherche habe eine belastbare Aussage über die Bedeutung einzelner Vertriebswege von vornherein nicht zugelassen. Tauss erklärt hierzu auf Anfrage von "Report Mainz": "Ich habe klar gesagt, wesentlich breiter recherchiert zu haben." Dies habe die Ermittlungsbehörden aber nicht interessiert und nicht zu weiteren Ermittlungen geführt.
Nach Informationen von "Report Mainz" läuft noch die Frist, während der Tauss' Verteidiger gegenüber dem Gericht Stellung zur Anklageschrift nehmen kann. Erst danach wird die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe (Strafkammer 2, Vorsitzender Richter Dr. Scholl) über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Aus Termingründen kann das Hauptverfahren voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres eröffnet werden.
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