GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Geplante Regelung zu MDK-Verwaltungsräten im Sinne der Krankenkassen-Lobby abgeändert
"Report Mainz", heute, 14. Juli 2015, um 21.45 Uhr im Ersten
Mainz (ots)
Die geplante Regelung der Bundesregierung zu den Verwaltungsräten der medizinischen Dienste der Krankenversicherung im GKV-Verstärkungsgesetz wurde nach massivem Druck der Krankenkassen-Lobby wieder abgeändert. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz". So sah der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.2.2015 eigentlich vor, "dass hauptamtliche Mitarbeiter der Krankenkassen künftig nicht mehr in die Verwaltungsräte der MDK gewählt werden können". Dagegen aber sprachen sich die Lobbyisten mehrerer Krankenkassenverbände unisono aus. Der Verband der Ersatzkassen hielt in seiner Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes die Regelung für gar nicht umsetzbar. Wörtlich heißt es in dem "Report Mainz" vorliegenden Schreiben: "Die Regelung ist durch die bundesweiten Ersatzkassen mangels einer hinreichenden Verfügbarkeit entsprechender Selbstverwaltungsvertreter nicht umsetzbar. Deshalb sollte der Gesetzgeber zumindest eine begrenzte Zahl an hauptamtlichen Vertretern der Kranken- und Pflegekassen in den MDK-Verwaltungsräten zulassen."
Diese Forderung wurde nach Recherchen des ARD-Politikmagazins nahezu inhaltsgleich ins Gesetz übernommen. Außerdem wurde die Zahl der hauptamtlichen Krankenkassenmitarbeiter in den MDK-Verwaltungsräten auf 25 Prozent begrenzt. Gegenüber "Report Mainz" kritisieren Oppositionspolitiker diese Änderung. "Es ist jedenfalls sehr deutlich, dass sich die Regierungsfraktionen haben umstimmen lassen, ohne dass sie uns wirklich dargelegt haben, mit welcher Begründung sie das tun", erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin von B´90/Grüne, Maria Klein-Schmeink, im Interview mit dem ARD-Politikmagazin. Für die Gesundheitspolitikerin der Linken, Birgit Wöllert, zeigt das Ergebnis ganz eindeutig, "dass die Lobbyarbeit der Krankenkasse Wirkung gezeigt hat". Beide Gesundheitspolitikerinnen bezweifeln auch die Richtigkeit des Argumentes des Verbandes der Ersatzkassen. "Ich halte das für ein vorgeschobenes Argument. Aus den Reihen der Patienten und der Pflegebedürftigen wären leicht Mitglieder zu gewinnen gewesen", kritisierte Maria Klein-Schmeink im "Report Mainz"-Interview. Ähnlich äußert sich auch Birgit Wöllert: "Meine Erfahrung ist, dass wenn man gezielt mit Menschen spricht und sie anspricht, dann sind sie auch zu gewinnen für solche Arbeiten im ehrenamtlichen Bereich. Ansonsten denke ich, ist es einfach nur eine bequeme Ausrede." Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht die Unabhängigkeit der Dienste von den Krankenkassen dennoch gestärkt.
"Report Mainz" hatte 2014 aufgedeckt, dass in den Verwaltungsräten aller medizinischen Dienste in Deutschland hauptamtliche Kassenmitarbeiter sitzen. Die Verwaltungsräte legen die Richtlinien für die Arbeit der medizinischen Dienste fest und wählen auch deren Geschäftsführung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und wird von diesen finanziert. Laut medizinischen Diensten und Krankenkassen findet eine Einflussnahme der Kassen auf Inhalte und Ergebnisse der Gutachten nicht statt. Dies wird von Patienten und Patientenvertretern immer wieder angezweifelt. Oftmals fühlen sich hilfebedürftige Menschen ungerecht begutachtet und in eine zu niedrige Pflegestufe eingestuft.
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