Bundesregierung genehmigte Waffen für Mexiko trotz Warnung durch das Bundesausfuhramt
Beamter räumte gegenüber der Staatsanwaltschaft fehlende Kontrollen ein
Baden-Baden (ots)
Themenabend im Ersten, heute 23.9.2015: 20.15 Uhr: Meister des Todes, Spielfilm (SWR/ARD Degeto/BR) / 21.45 Uhr: Tödliche Exporte. Wie das G36 nach Mexiko kam. Doku von Daniel Harrich (SWR/BR)
Die Bundesregierung genehmigte dem Rüstungskonzern Heckler & Koch Kriegswaffenexporte nach Mexiko auch nachdem schon bekannt war, dass die Firma nicht - wie vorgeschrieben - nachweisen konnte, wo die Waffen ankommen. Das ergaben SWR-Recherchen zu der Doku "Tödliche Exporte - Wie das G36 nach Mexiko kam" (heute, 23.9.2015 um 21.45 Uhr im Ersten). Das Bundesausfuhramt (BAFA) hatte bereits 2008 bei einer Überprüfung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz in der Heckler-&-Koch-Geschäftszentrale in Oberndorf am Neckar alarmierende Unregelmäßigkeiten bei den ersten Exporten von G36 Sturmgewehren nach Mexiko festgestellt. Das war zwei Jahre bevor die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Waffenexporte nach Mexiko einleitete. Bei der Überprüfung der sogenannten Kriegswaffenbücher stellten die Beamten "erhebliche Defizite" fest. Die Prüfer entdeckten Lücken bei der Dokumentation der Endverbleibe der G36: Es fehlten Empfangsbestätigungen der mexikanischen Polizeieinheiten, an die Heckler & Koch laut "Endverbleibserklärung" liefern wollte. Diese Unregelmäßigkeiten waren so gravierend, dass das Bundesausfuhramt 2008 darüber eine Meldung an das übergeordnete Bundeswirtschaftsministerium machen musste. Damit setzte das Bundesamt die oberste Genehmigungsbehörde darüber in Kenntnis, dass der Verbleib der G36 in Mexiko unklar war.
Das Bundeswirtschaftsministerium erteilte aber dennoch Heckler & Koch auch weiterhin Genehmigungen zum Export von Kriegswaffen nach Mexiko. Die letzte dieser Genehmigungen datiert auf den 13. April 2010. Sechs Tage später stellten der Freiburger Buchautor Jürgen Grässlin und der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige wegen der G36-Exporte nach Mexiko. Holger Rothbauer erweiterte 2012 die Anzeige gegen Beamte im Bundeswirtschaftsministerium. Im Interview mit dem SWR sagt er dazu: "Es könnte sich um Beihilfe zum Verstoß nach dem Außenwirtschaftsgesetz handeln. Es könnte sich aber auch um Vorteilsannahme und um Urkundenfälschung im Amt handeln." Der Ministerialrat, der für die G36-Ausfuhrgenehmigung verantwortlich war, gab gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart an, dass der Endverbleib der Kriegswaffen vor Ort nicht durch die Bundesregierung kontrolliert werde. Das geht aus dem Vernehmungsprotokoll hervor, das der ARD vorliegt. Rainer Arnold, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, teilte der ARD mit: "Es bestätigt sich, dass es eine ganze Reihe Probleme gegeben hat. Das Genehmigungsverfahren ist insgesamt kritikwürdig. So hätte es nie laufen dürfen und es darf sich nicht wiederholen."
Agnieszka Brugger, die Obfrau der Grünen im Verteidigungsausschuss erklärte dazu im Interview: "Diese Dokumente und diese Details belegen, dass sowohl Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt als auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium wirklich fast fahrlässig oder willfährig sich zum Helfer der Rüstungsindustrie gemacht haben und da müssen auch personelle Konsequenzen gezogen werden und da muss man auch schauen, wie man dafür Sorge trägt, dass so etwas nie wieder vorkommt." Jan van Aken (Die Linke), Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, sagte der ARD gegenüber: "Wenn man sich das Protokoll anschaut, hat man ja das Gefühl, da sitzen richtige Helfershelfer oder sogar Mittäter in den Behörden. Ich möchte wissen - und zwar mit Namen und Dienstgrad - wer sitzt wo im Ministerium, der sich an diesem schmutzigen Geschäft beteiligt hat."
In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der ARD, räumte Heckler & Koch ein, das Unternehmen habe - trotz der verbindlichen 'Endverbleibserklärung' - "keinen Einfluss darauf, wohin die Waffen letztendlich geliefert wurden." Weiterhin teilt Heckler & Koch mit: "Zu Kleinwaffenexporten möchten wir generell festhalten, dass Heckler & Koch sich als Hersteller von Waffen der besonderen Verantwortung bewusst ist. Unsere unternehmerische Tätigkeit unterliegt den bestehenden waffen- und ausfuhrrechtlichen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, an die wir uns strikt halten. Das Verhältnis des antragstellenden Unternehmens zu den Entscheidungsträgern im Genehmigungsverfahren wird durch die klaren gesetzlichen Vorgaben des Antragsverfahrens bestimmt."
Das Bundeswirtschaftsministerium betont in einer schriftlichen Stellungnahme der ARD gegenüber, dass sie "seit 2010 die Genehmigung von Anträgen von Heckler & Koch für den Export von Kleinwaffen nach Mexiko ausgesetzt" habe. Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Seit 2010 ist die Vorlage von Empfangsbestätigungen für den Erhalt von Waren für alle Exporteure von Kriegswaffen zudem eine allgemeine Genehmigungsauflage. Seit 2010 ist somit die nachträgliche Vorlage von Empfangsbestätigungen zusätzlich zu den Endverbleibserklärungen Teil des Genehmigungsverfahrens."
Die Zuverlässigkeitsprüfung von Heckler & Koch durch das Bundesausfuhramt und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an.
Themenabend im Ersten: Mittwoch, 23. September 2015 20.15 Uhr: "Meister des Todes", Spielfilm (SWR/ARD Degeto/BR) 21.45 Uhr: "Tödliche Exporte. Wie das G36 nach Mexiko kam". Doku von Daniel Harrich (SWR/BR)
Die multimediale Webdoku ist unter toedlicheexporte.de zu finden. Pressekontakt: Annette Gilcher, Tel. 07221 929-24016, annette.gilcher@swr.de
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