Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht kritisiert hohe Ablehnungsquote bei Berufskrankheiten und fordert Härtefallklausel
"Report Mainz", 20.8.2019, 21:45 Uhr im Ersten
Mainz (ots)
Der Vorsitzende Richter des zweiten Senats am Bundessozialgericht, Prof. Wolfgang Spellbrink, kritisiert die hohe Ablehnungsquote bei Berufskrankheiten. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagte er, "das Berufskrankheiten-Recht in der gegenwärtigen Ausprägung führt in der Praxis in vielen Fällen zu Frustration." Derzeit werden jährlich rund 80.000 Anträge auf Anerkennung einer Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, in gerademal 6 Prozent der Fälle wird eine Verletztenrente bewilligt.
Deshalb fordert Prof. Spellbrink gegenüber "Report Mainz" eine Härtefallklausel für das Berufskrankheiten-Recht. "Eine Härtefallklausel kann im Einzelfall dazu führen, dass Fälle, wo es auf der Hand liegt, dass die Arbeit diese Krankheit hervorgerufen hat, dass man dann entschädigen kann, auch wenn keine Listen-Berufskrankheit vorliegt."
Nach geltendem Recht gilt eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit, wenn sie auf der sogenannten Berufskrankheiten-Liste steht. 80 Krankheiten stehen auf dieser Liste, die von der Bundesregierung erweitert werden kann. Ausnahmen gibt es nicht. Damit eine Berufskrankheit neu auf die Liste aufgenommen werden kann, muss sie hohe wissenschaftliche Anforderungen erfüllen. "Eine Formulierung einer Berufskrankheit wird nur vorgenommen, wenn ein hohes Maß an wissenschaftlicher Erkenntnis vorliegt," so Richter Spellbrink.
Auch IG-Metall-Vorstand Hans Jürgen Urban hält die geltende Regelung für ungerecht. "Diese Liste lebt noch in einer anderen Zeit. Sie ist noch nicht in der digitalen Arbeitswelt angekommen." Viele arbeitsbedingte Erkrankungen hätten "wahrscheinlich nie die Chance auf die Liste zu kommen." Eine Härtefallregelung sei eine "gute, notwendige und überfällige Regel" um Einzelfallgerechtigkeit zu erlangen.
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf zum Berufskrankheiten-Recht ausgearbeitet. Darin ist eine Härtefallregelung nicht vorgesehen. Staatssekretär Rolf Schmachtenberg erklärt dazu, "eine solche Härtefallklausel wird vermutlich wieder neue Streitigkeiten auslösen." Deshalb wolle man diesen Weg nicht weiterverfolgen.
"Wenn diese Reform einen Sinn machen will, dann muss sie dazu führen, dass es im Ergebnis zu einer höheren Anerkennungsquote kommt," so Bundesrichter Prof. Spellbrink.
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