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++ Wolfsverordnung: BUND fordert Rückkehr zur sachlichen Diskussion ++

Kommentar

16. Juli 2024 | 098

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

Wolfsverordnung: BUND fordert Rückkehr zur sachlichen Diskussion

Zur anstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München zur Bayerischen Wolfsverordnung erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Ich beglückwünsche unseren Landesverband Bayern zum absehbaren Klageerfolg gegen die Bayerische Wolfsverordnung. Damit wird aller Voraussicht nach ein Gericht in Deutschland einmal mehr deutlich machen, dass eine rechtlich vorgesehene Beteiligung des BUND nicht einfach unterlassen werden darf.

Bayern sollte den Weidetierhalter*innen jetzt endlich flächendeckend die Finanzierung effektiver Herdenschutzmaßnahmen anbieten und sich auf wissenschaftlicher Basis um die Lösung der offenen Fragen im Nebeneinander von Weidetieren und Wölfen zuwenden."

Hintergrund:

Der BUND Landesverband Bayern hat gegen die Bayerische Wolfsverordnung geklagt, nachdem die Bayerische Landesregierung am 25.04.2023 die Bayerische Wolfsverordnung und am 02.05.2023 die Verordnung zur Anwendung der Bayerischen Wolfsverordnung erlassen hatte. Ziel der Verordnungen war der Abschuss von Wölfen ohne die vorherige Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen. Großzügig wurden dafür Flächen abgegrenzt, die nach einem inakzeptablen Verfahren als “nicht schützbare Weidegebiete” bezeichnet wurden.

Am 11.07.24 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine ähnlich pauschale Regelung in Österreich als nicht vereinbar mit dem EU-Naturschutzrecht bezeichnet.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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