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++ UN-Biodiversitätskonferenz: Zu wenig Geld für Rettung der Natur | Globaler Norden übernimmt keine Verantwortung für Zerstörung der Natur ++

Pressemitteilung

4. November 2024 | 140

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

UN-Biodiversitätskonferenz: Zu wenig Geld für Rettung der Natur

Globaler Norden übernimmt keine Verantwortung für Zerstörung der Natur

  • Ende ohne Einigung bei Finanzierung und Umsetzung
  • Beschlüsse zu wichtigen Themen beim Schutz der Natur gefasst
  • Kabinett muss neue nationale Biodiversitätsstrategie zügig verabschieden

Berlin. Anlässlich der am Wochenende beendeten 16. UN-Biodiversitätskonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) im kolumbianischen Calí kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass die Länder des globalen Nordens keine ausreichenden Zusagen zur Finanzierung der Rettung der biologischen Vielfalt weltweit gemacht haben. Der dringend notwendige globale Biodiversitätsfonds kann damit nicht eingerichtet werden. Die Weltgemeinschaft hat die wichtigsten Fragen für die Erreichung der Ziele des neuen Abkommens zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur – Finanzierung und Umsetzungsmechanismus – nicht klären können.

BUND-Vorsitzender Olaf Bandt: „Der Welt droht durch das Artensterben und die Naturzerstörung ein ökologischer Kollaps. Bei der 16. UN-Weltnaturkonferenz in Calí wollte die Weltgemeinschaft konkrete Schritte vereinbaren, um das vor zwei Jahren in Montreal und Kunming verabschiedete Naturabkommen mit Leben zu füllen. Wir sehen mit großer Sorge, dass die Weltgemeinschaft es nicht geschafft hat, in den entscheidenden Punkten Finanzierung und Umsetzung des neuen Plans zum Schutz der globalen Biodiversität in zwei Wochen eine Einigung zu erzielen. Es geht hier nicht um Geschenke an die Länder des globalen Südens. Es geht um Mittel, um die Natur weltweit zu retten, auf die wir alle angewiesen sind. Die Länder des globalen Nordens tragen mit ihrem immensen ökologischen Fußabdruck tagtäglich zur weltweiten Naturzerstörung bei. Sie geben enorme Summen aus für Wirtschaftspraktiken, die Natur und Umwelt auf allen Kontinenten schaden. Doch sie sind nicht willens, einen globalen Biodiversitätsfonds für die Zukunft zu beschließen.“

Einige gute Beschlüsse in Cali verabschiedet

Der BUND begrüßt aber auch einige Beschlüsse der COP. So sollen die Klima- und Biodiversitätsziele besser in den jeweiligen UN-Abkommen verzahnt werden. In den Wirtschaftssektoren soll der Schutz der Biodiversität stärker berücksichtigt werden. Als historischen Schritt wertet der BUND, dass die Mitsprache indigener Völker und lokaler Gemeinschaften durch einen permanenten Ausschuss bei den UN gestärkt werden soll. Beim Schutz der Biodiversität in den Meeren konnte ein Durchbruch erzielt werden. Ein neuer Aktionsplan für Gesundheit und Biodiversität soll das Risiko künftiger Pandemien verringern. Erfreulich ist auch, dass Pharma-, Kosmetik-, oder Nahrungsmittelunternehmen, die von den Bauplänen der Natur profitieren, in Zukunft Geld in einen Fonds einzahlen sollen, der artenreichen Ländern zugutekommen soll. Allerdings sollen diese Zahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen.

Nationale Biodiversitätsstrategie zügig im Kabinett verabschieden

Der BUND begrüßt außerdem, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Entwurf der nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 und damit den deutschen Umsetzungsplan, mit dem die Ziele des neuen UN-Naturabkommens erreicht werden sollen, bereits in Cali vorgelegt hat. „Die nationale Biodiversitätsstrategie muss jetzt zügig ins Kabinett und dort als Regierungsstrategie verabschiedet werden. Der Erhalt der biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlagen ist eine Zukunftsaufgabe, die nur gemeinsam gelöst werden kann und unbedingt alle Ressorts einbeziehen muss“, sagt Bandt.

Da bislang Strategien, Aktionspläne und Gesetze offensichtlich nicht ausreichen, um die Ursachen der Naturzerstörung zu beseitigen, naturfreundliche Rahmenbedingungen zu setzen und den Verlust biologischer Vielfalt zu stoppen hat der BUND vor zwei Wochen Verfassungsklage erhoben. Ziel der Klage ist es, dass der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet wird, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzept zu erlassen.

Hintergrund:

Vom 21. Oktober bis zum 2. November 2024 trafen sich in Kolumbien die rund 200 Vertragsstaaten des UN-Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu ihrer 16. Konferenz (COP16). Die Konferenz wurde zwar um einen Tag verlängert, endete dann jedoch abrupt, weil zu wenig Delegierte noch anwesend waren. Besonders für die oftmals kleinen Delegationen finanzschwacher Länder sind nächtliche Verhandlungen und spontane Flugumbuchungen oft nicht darstellbar. Im Fokus der Verhandlungen stand die Umsetzung des „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“. Diese Vereinbarung für biologische Vielfalt wurde 2022 in China und Kanada verabschiedet und formuliert neue Ziele zum Schutz der Natur bis 2030. Es galt, sich auf Fahrpläne und Instrumente zu einigen, um diesen Zielen tatsächlich näher zu kommen. Es mangelt dabei auch an einer ausreichenden Finanzierung zur Umsetzung der Ziele, insbesondere in finanzschwachen Ländern. Gleichzeitig übertreffen die weltweiten Ausgaben für umweltschädliche Subventionen die notwendigen Finanzen zur Rettung der Natur um ein Vielfaches. Die Länder des globalen Südens fordern jene des globalen Nordens auf, Verantwortung für die Zerstörung der globalen Natur zu übernehmen, die durch den immensen ökologischen Fußabdruck der Industrieländer vorangetrieben wird.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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