Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Ferienjobber und Praktikanten vor Unfällen schützen
BGW: Auch Aushilfskräfte müssen die Gefahren am Arbeitsplatz kennen
Hamburg (ots)
Wer nur vorübergehend in einem Betrieb arbeitet, kennt sich dort nicht so gut aus wie die Stammbelegschaft und trägt ein besonderes Unfallrisiko. Um dieses so gering wie möglich zu halten, sind Ferienjobber und andere Aushilfskräfte, Praktikanten und Freiwilligendienstler vor Einsatzbeginn gründlich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vertraut zu machen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
"Auch Aushilfskräfte und Praktikanten müssen wissen, wie sie gesund und sicher arbeiten und was in brenzligen Situationen zu tun ist", erklärt Albrecht Liese, Präventionsleiter der BGW. Das betrifft nicht nur den Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Maschinen. "Feuchtarbeit beispielsweise belastet die Haut, falsches Schuhwerk kann in vielen Bereichen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen führen", so Liese. "Jedes Tätigkeitsfeld hat seine spezifischen Gefährdungen."
Selbst zu ihrer Sicherheit beitragen können vorübergehend Beschäftigte, indem sie sich ihre Unerfahrenheit im Betrieb bewusst machen und entsprechend vorsichtig sind. Das gilt auch, wenn sie bereits in anderen Unternehmen ähnliche Aufgaben hatten. "Wünschenswert ist zudem, dass sie sich am Verhalten der Stammbelegschaft ein Beispiel nehmen können", fügt der Präventionsleiter der BGW hinzu. "Wer neu im Betrieb ist, orientiert sich oft an den alten Hasen. Diesen kommt daher eine wichtige Vorbildrolle zu."
Besondere Schutzbestimmungen gelten für die Beschäftigung von Jugendlichen. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigt. Ferner sind sie vor Unfallgefahren zu bewahren, die sie vermutlich wegen ihres noch nicht ausreichend entwickelten Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwehren können.
Wer als Aushilfskraft arbeitet, ein Praktikum absolviert oder einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) leistet, ist grundsätzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Versicherung läuft entweder über den Maßnahmeträger, den Einsatzbetrieb oder - wenn der Einsatz im Rahmen einer Bildungsmaßnahme stattfindet - auch über den Bildungsträger.
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über sieben Millionen Versicherte in fast 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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