Marburger Bund - Bundesverband
Marburger Bund: Tarifautonomie bewahren - Koalitionsfreiheit schützen
Berlin (ots)
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat an die Bundesregierung appelliert, von gesetzlichen Eingriffen in die Tarifautonomie abzusehen und die gemeinsame Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB-Spitze nach einer Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit zurückzuweisen. "Eine Regierung, die sich freiheitlichen Prinzipien und dem Wettbewerbsgedanken verpflichtet sieht, darf sich nicht einen Gesetzesvorschlag zu eigen machen, der im Kern anti-liberal und wettbewerbsfeindlich ist", heißt es in einem Beschluss der 119. Hauptversammlung des Verbandes in Kiel.
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, begrüßte die Entscheidung des Verdi-Gewerkschaftsrates, die BDA/DGB-Initiative für ein Tarifeinheitsgesetz nicht länger mitzutragen. "Jetzt muss auch die DGB-Führung ihren Irrweg beenden und jeder Aufweichung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts eine klare Absage erteilen", forderte Henke. "Die Arbeitnehmer in Deutschland können selbst entscheiden, welcher Gewerkschaft sie angehören wollen und wem sie zutrauen, unter Beachtung auch der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, ihre Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden darf", so Henke. Die im Bundestag vertretenen Parteien forderte der MB-Vorsitzende auf, dem Drängen der Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit nicht nachzugeben.
Die Delegierten der MB-Hauptversammlung bekräftigten in ihrem Beschluss den Anspruch des Marburger Bundes, eigenständig und unabhängig von anderen Gewerkschaften arztspezifische Tarifverträge mit den Arbeitgebern auszuhandeln: "Die Mitglieder des Marburger Bundes haben sich ganz bewusst für eine von Einheitsgewerkschaften unabhängige tarifpolitische Vertretung entschieden und damit ihr Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz wahrgenommen. Dieses elementare Freiheitsrecht der Arbeitnehmer darf nicht zur Disposition stehen - weder jetzt noch in Zukunft."
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