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Rinder-Massenvernichtung: Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeigen gegen Bundeskabinett und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Rinder-Massenvernichtung: Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeigen gegen Bundeskabinett und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Bonn (ots)

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes,
Wolfgang Apel, hat heute am Landgericht Berlin gegen das
Bundeskabinett, namentlich Ministerin Renate Künast, wegen der
Beteiligung an der EU-weiten Rindervernichtung aus
marktwirtschaftlichen Gründen Strafanzeige gestellt. Zudem wurde bei
der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), namentlich Präsident Dr.
Günter Drexelius, eingereicht. Der Deutsche Tierschutzbund sieht
darin die einzige Möglichkeit die Massenvernichtung von Rindern, die
auch von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, zu stoppen.
Gleichzeitig appelliert Apel nochmals an die Länder dem Beispiel
Bayerns zu folgen und für das BSE-negativ getestete Fleisch
Absatzmärkte zu suchen.
In den Begründungen der Strafanzeigen heißt es u.a.: Für die vom
Bundeskabinett beschlossene Massentötung von Rindern fehlt ein
vernünftiger Grund nach §1, Satz 2, des Tierschutzgesetzes (TSchG),
da die Tötung allein mit der Absicht der anschließenden Vernichtung
durchgeführt wird. Durch das Anbieten eines Verkaufserlöses bei
Beseitigung der über 30 Monate alten Rinder haben die Mitglieder des
Kabinetts die Landwirte zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen
Straftat aufgefordert und sich wegen Anstiftung zur rechtswidrigen
Tiertötung strafbar gemacht. Der Präsident der vollziehenden Behörde
BLE mit Sitz in Frankfurt. Dr. Günter Drexelius, macht sich durch die
öffentliche Ausschreibung ebenfalls strafbar, da er damit einen
Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat begeht.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel,
erläutert in der Strafanzeige nochmals detailliert, dass die
Vernichtungsaktion eine reine Marktbereinigung ist, für die es keine
juristische Rechtfertigung gibt. Selbst das Argument der
Bundesregierung, es müsse gehandelt werden, da es sonst in den
Ställen zu Tierqual käme, hat der Deutsche Tierschutzbund widerlegt:
Das Vorhaben des Bundeskabinetts soll auf der Grundlage der
EU-Verordnung durchgeführt werden. Dabei ist keinerlei Konzept zu
erkennen, wie der Rindfleischmarkt künftig rasch entlastet werden
soll und somit fällt diese Argumentation in sich zusammen.
Zugleich hat der Deutsche Tierschutzbund ein Rechtsgutachten in
Auftrag gegeben, mit dem der Widerspruch solcher
EU-Tötungsverordnungen zum "Protokoll über den Tierschutz und das
Wohlergehen der Tiere" des Amsterdamer EU-Vertrages deutlich gemacht
werden und als Grundlage für die weiteren tierschutzpolitischen
Forderungen dienen soll.
"Die Bundesregierung möchte offenbar diese Massenvernichtung eilig
vollziehen. Mit unseren Strafanzeigen wollen wir dieses ethisch
verwerfliche und strafbare Handeln rasch stoppen. Wir müssen aber
auch erreichen, dass die EU keine Beschlüsse mehr treffen kann, die
im Widerspruch zum Tierschutz stehen und denen sich die
Mitgliedsstaaten gnädig beugen. Daher unser zweiter Weg, die mögliche
Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zu veranlassen", erläutert
Wolfgang Apel.
Zeitgleich startet der Deutsche Tierschutzbund heute eine Plakat-
und Unterschriftenaktion. Das zentrale Motiv "Vorsicht! Keine heiße
Rinderasche einfüllen." wird in mehreren tausend Exemplaren gemeinsam
mit den 708 Mitgliedsvereinen und durch Großplakatierungen bundesweit
gestreut. Auf dem Plakat ist eine Mülltonne zu sehen, aus der
Rinderbeine herausragen. Motto des Plakates: Tiere sind kein Abfall.

Rückfragen bitte an:

Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
D-53115 Bonn
Tel: ++49-228-6049623
Fax: ++49-228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de

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