Pressemitteilung: Beschluss des ZDF-Fernsehrates am 31. März 2000 in Mainz zum "Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Transparenz öffentlicher Unternehmen und seine Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
Mainz (ots)
Der Fernsehrat wendet sich - in Übereinstimmung mit gleichgerichteten Positionen aller deutschen Länder - mit Entschiedenheit gegen den Versuch, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland der Transparenzrichtlinie in der Form des von der Europäischen Kommission am 29. Dezember 1999 veröffentlichten Änderungsentwurfs zu unterwerfen.
Die Rundfunkanstalten sind bereits nach geltendem Recht einer Finanzkontrolle unterworfen, die eine größtmögliche Transparenz ihres finanziellen Handlungsgebarens gewährleistet.
Der Fernsehrat sieht die Gefahr, dass eine Anwendung der Richtlinie zu einer Begrenzung des öffentlichen Auftrags der Rundfunkanstalten aus rein wettbewerblicher Sicht führen und die Finanzierungsregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigen könnte. Dies wäre mit dem Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unvereinbar.
Der Fernsehrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie ausgenommen bleiben.
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