ZDF-Fernsehrat beschließt Verfahren für den Drei-Stufen-Test
Vorsitzender Ruprecht Polenz: Regelungen transparent und nachvollziehbar
Mainz (ots)
Der ZDF-Fernsehrat hat im Vorgriff auf die Anforderungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Umsetzung des Drei-Stufen-Tests für die Genehmigung neuer oder veränderter sowie der beste¬henden Telemedienangebote die Einführung eines Genehmigungs¬verfahrens beschlossen. Damit hat das Gremium die vor einem Jahr beschlossene Übergangsregelung den Erwartungen der EU-Kom¬mission entsprechend fortgeschrieben und das Verfahren angepasst.
Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, der sich "einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren in beson¬derer Weise verpflichtet" sehe, wie Fernsehratsvorsitzender Ruprecht Polenz in seiner Beschlussvorlage an das Gremium unterstrich. Die Unabhängigkeit des Fernsehrates im Drei-Stufen-Test werde durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.
Ausgangspunkt für das Verfahren ist eine Projektbeschreibung, die vom ZDF-Intendanten dem Fernsehrat vorzulegen ist. Die Projekt¬beschreibung orientiert sich an den Kriterien für den Drei-Stufen-Test und legt dar, ob das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und ein Beitrag zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht ist. Dabei sind Umfang und Qualität der bereits vorhandenen, frei zu¬gänglichen Angebote einzubeziehen. Die Projektbeschreibung enthält ferner die Kosten des Angebotes.
Der Fernsehrat entscheidet dann über die Einleitung des Verfahrens. Innerhalb dieses Verfahrens wird zunächst die Projektbeschreibung im Internet-Auftritt des ZDF veröffentlicht, um Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Angebot zu gewähren, das Gegenstand des Drei-Stufen-Tests ist. Die Frist zur Stellungnahme wird vom Fernseh¬rat bestimmt, beträgt aber mindestens sechs Wochen. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt wird der Fernsehrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben die gutachterliche Beratung exter¬ner Sachverständiger hinzuziehen.
Der Drei-Stufen-Test wird auf gesamtheitlich zusammengestellte Dienste und ihre Grundausrichtung angewendet. Einzelne Sendungen oder Einzelelemente des Angebots sind davon nicht betroffen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten An¬gebots trifft der ZDF-Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber mit der Mehrheit der ge¬setzlichen 77 Mitglieder des Gremiums.
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