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ZDF-Magazin "Frontal 21": Hartz-IV-Urteil gilt auch für privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger
Paritätischer Wohlfahrtsverband empfiehlt Klage

Mainz (ots)

Privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger können
sich auf das "Hartz-IV"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Diese Einschätzung äußerte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, gegenüber dem ZDF-Magazin
"Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 9. März, 21.00 Uhr). "Hartz IV 
muss auch für besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz 
sind, wenn sie nur regelmäßig auftauchen. Und genau dieses ist bei 
den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall", erklärte 
Schneider gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21": "Sie haben einen 
besonderen Bedarf, nämlich das, was an zusätzlichen Kosten für die 
Krankenversicherung aufzubringen ist, und dieser Bedarf tritt 
regelmäßig auf, jeden Monat."
Bisher übernehmen Jobcenter bei ALG-II-Empfängern Aufwendungen für
eine private Krankenversicherung nur in der Höhe des Betrags, der 
auch gesetzlich Versicherten zusteht. Dadurch wird ein großer Teil 
des Krankenversicherungs-beitrages, den die private 
Krankenversicherung (PKV) im so genannten Basistarif verlangt, nicht 
abgedeckt. Den Rest - in der Regel monatlich rund 160 Euro - müssen 
die Betroffenen von ihrem Arbeitslosengeld II allein aufbringen oder 
sich verschulden. Nach dem Karlsruher Urteil empfiehlt Schneider, bei
den Jobcentern Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung zu klagen. 
"Die Chancen sind außerordentlich gut, dass man Recht bekommt", sagt 
Schneider. "Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ganz klar."
Die Deckunglücke für privatversicherte Arbeitslose ist eine Folge 
der Gesundheitsreform 2007. Die Große Koalition erkannte das Problem,
konnte sich aber nicht auf eine Lösung einigen. Das gilt auch für die
schwarz-gelbe Koalition.
Brigitte Pothmer (B90/Grüne) fordert von den privaten 
Krankenkassen, sich mit dem Betrag zufrieden zu geben, den ihnen die 
Jobcenter derzeit überweisen. Alles andere sei eine Subventionierung 
der PKV zu Lasten der Steuerzahler. "Das wollen wir nicht", erklärte 
Pothmer gegenüber "Frontal 21". Sie verlangt von den privaten 
Krankenversicherern, nach dem Vorbild der gesetzlichen Kassen den 
Versicherungsbeitrag für ALG-II-Bezieher abzusenken. Die Grünen haben
einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten 
Krankenversicherung, widerspricht dieser Forderung. Er verwies 
gegenüber "Frontal 21" darauf, dass der Bedürftigkeitstarif für 
Arbeitslose bereits hochsubventioniert sei: "Hier ist ganz klar die 
Verpflichtung des Sozialstaates, diese Hilfsbedürftigen zu 
unterstützen."
Rückfragen bitte an die "Frontal 21"-Redaktion, Telefon 
030/2099-1254 (Michael Hölting)

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

Original content of: ZDF, transmitted by news aktuell

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