"Unter Verdacht": Senta Berger ermittelt in Italien
ZDF-Samstagskrimi beleuchtet hochaktuelles Flüchtlingsdrama
Mainz (ots)
In der 17. Folge der ZDF-Samstagskrimi-Reihe "Unter Verdacht - Die elegante Lösung", die am 3. März, 20.15 Uhr, ausgestrahlt wird, werden Senta Berger alias Dr. Eva Maria Prohacek und Rudolf Krause als ihr Kollege Langner Zeugen des Flüchtlingsdramas vor der italienischen Küste und menschenverachtender Praktiken auf den dortigen Patrouillenschiffen. Unter der Regie von Aelrun Goette standen neben der Stammbesetzung mit Gerd Anthoff bekannte Schauspieler wie Sarah Masuch, Dayan Kodua, Tobias Oertel und Harald Schrott in Triest vor der Kamera, aber auch Kleindarsteller, die teilweise selbst aus Afrika geflohen sind. Das Buch für diese erschütternde Geschichte schrieb Don Schubert.
Der junge Polizist Thorsten Brenner wird leblos an der italienischen Küste gefunden. Sein Vater, der Münchner Polizeipräsident a. D. Heinrich Brenner (Jürgen Schornagel), glaubt nicht an einen Unfall. Dr. Eva Maria Prohacek (Senta Berger) und André Langner (Rudolf Krause) ermitteln vor Ort und stoßen auf einen Kommandanten, der ebenso abweisend ist wie die Besatzung des Schiffes und der arrogante Grenzschutz-Chef Francesco Basani (Giorgio Lupano). Einzig Brenners deutscher Kollege Harry Mosbach (Tobias Oertel) zeigt sich hilfsbereit. Auf dem Patrouillenschiff "Monte Bianco" erleben Eva und Langner, wie Beamte ein entdecktes Flüchtlingsschiff ohne Wasser und Proviant zur Umkehr zwingen. Wusste Thorsten Brenner von den unmenschlichen Methoden? Vor seinem Verschwinden hatte er genau mit jenem EU-Politiker Johannes Stiegler (Harald Schrott) Kontakt aufgenommen, der Dr. Claus Reiter (Gerd Anthoff) und sein Ermittlerteam davor warnt, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Ebenfalls sehr merkwürdig: An Bord eines gestrandeten Flüchtlingsschiffes war auch die aus Deutschland abgeschobene Journalistikstudentin Hajaya Afsatu (Sarah Masuch) - womöglich eine wichtige Zeugin.
Der Film greift damit ein hochaktuelles Thema auf: Erst am 23. Februar 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien zur Zahlung von 330 000 Euro Entschädigung an 22 überlebende Flüchtlinge verurteilt, die "bei der Rückführungsaktion der Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt" waren, wie es in Straßburg hieß.
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