Gericht erklärt Fahrzeugdeal des Bundesinnenministeriums für unwirksam
Kauf gepanzerter Autos ohne Ausschreibung nicht zulässig
ZDF-Magazin "Frontal 21" berichtete bereits im Dezember (FOTO)
Mainz (ots)
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Kauf gepanzerter Fahrzeuge durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums für unwirksam erklärt. Die Behörde hatte von der Reutlinger Firma Armored Specialty Cars (ASC) Fahrzeuge erworben, unter anderem für deutsche Auslandsvertretungen, ohne das Geschäft europaweit auszuschreiben. Das ZDF-Magazin "Frontal 21" hatte schon im Dezember 2015 über dubiose Geschäfte des Beschaffungsamtes berichtet. Die Behörde hatte zuvor 150 gepanzerte Fahrzeuge bei der Firma ASC bestellt. Der Auftrag über mehr als 50 Millionen Euro war ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung erteilt worden.
Die Konkurrenzfirma Stoof International klagte gegen das Geschäft. Daraufhin erklärten das Beschaffungsamt und die Firma ASC den millionenschweren Vertrag für nichtig. Dennoch beschaffte das Amt weitere sechs gepanzerte Fahrzeuge von ASC, unter anderem für das Auswärtige Amt - wieder ohne Ausschreibung. Begründet wurde das Geschäft mit Dringlichkeit. Nach einer erneuten Klage der Firma Stoof entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht jetzt, dass die Beschaffung dieser sechs Panzerfahrzeuge für das Auswärtige Amt ohne Ausschreibung unzulässig war. Die angebliche Dringlichkeit sei nicht gegeben gewesen. Darüber hinaus ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft seit Herbst vergangenen Jahres gegen einen Mitarbeiter des Beschaffungsamtes wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.
Der Bundestagsabgeordnete Frank Tempel (Die Linke) bezeichnet den Vorgang gegenüber "Frontal 21" als "riesigen Skandal": "Die Indizien von Bestechung und Bestechlichkeit bei der Beschaffung von Fahrzeugen der Firma ASC durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums verdichten sich zunehmend. Die internen Kontrollen des Innenministeriums müssen vollständig versagt haben", meint Innenpolitiker Tempel. Die LINKE werde deshalb eine Befassung des Innenausschusses mit dem Thema beantragen.
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