ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besiegelt: Das TV-Duell am 8. September 2002 findet ohne Westerwelle statt
Mainz (ots)
Nachdem bereits in erster und zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster ein Anspruch des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle auf Teilnahme am TV-Duell der Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber am 8. September 2002 im Programm von ARD und ZDF zurückgewiesen wurde, ist Westerwelle nunmehr endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, auf dem Rechtsweg seine Beteiligung an einer redaktionellen Sendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erzwingen.
Die F.D.P. hatte gegen den Beschluss des OVG Münster Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung. Am 30. August 2002 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat sich damit erledigt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Begründung, dass das TV-Duell auf einem "schlüssigen und folgerichtig umgesetzten journalistischen Konzept" beruht und somit unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit steht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien ist nicht ersichtlich.
ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich sehr zufrieden. "Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung, dass die Programmgestaltung Sache des Rundfunks bleibt und sich an sachgerechten publizistischen Kriterien ausrichtet. Das höchste Gericht hat abschließend den Versuch unterbunden, von außen in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit und damit in den Kernbereich der Rundfunkfreiheit einzugreifen".
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