ZDF-Pressemitteilung
Selbstverpflichtung soll Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken
ZDF-Fernsehrat unterstützt Intendant Schächter auf dem Weg in "rundfunkrechtliches Neuland"
Mainz (ots)
Das ZDF will eine Überlegung der Ministerpräsidenten der Länder aufgreifen und - gemeinsam mit der ARD und DeutschlandRadio - künftig in Selbstverpflichtungserklärungen die besonderen Ziele und Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verdeutlichen. In einem gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, hatten die Intendanten Fritz Pleitgen (ARD), Markus Schächter (ZDF) und Ernst Elitz (DeutschlandRadio) schon bislang dafür plädiert, das Modell der Selbstverpflichtungen aktiv einzusetzen, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung zu fördern. Nunmehr hat der ZDF-Fernsehrat in seiner jüngsten Sitzung in Mainz über einen Bericht von Intendant Markus Schächter zu den geplanten Selbstverpflichtungserklärungen beraten und dem Intendant bei der Umsetzung eines solchen Modells seine Unterstützung zugesagt. Insbesondere hat der Fernsehrat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sowohl die gegebenenfalls notwendigen Modifikationen seiner Programmrichtlinien vorzunehmen, als auch an der möglicherweise ebenfalls erforderlichen Änderung der ZDF- Satzung mitzuwirken.
Das Modell der Selbstverpflichungserklärungen soll in drei Ebenen verwirklicht werden: Auf der ersten Ebene wollen die Länder eine staatsvertragliche "Grundnorm" schaffen, die die Rechtsgrundlage für die "Selbstverpflichtungserklärungen" beinhaltet. In einer zweiten Stufe wären dann - soweit erforderlich - die Satzungen und die Programmrichtlinien durch die dafür jeweils zuständigen Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen an diese "Grundnorm" anzupassen. Auf diesen Grundlagen können dann als dritte Ebene ARD, ZDF und DeutschlandRadio alle zwei Jahre, die vorgesehenen Selbstverpflichtungserklärungen abgeben und im gleichen Turnus Bilanz über die im vorherigen Intervall abgegebenen Erklärungen ziehen.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen sollen die Erklärungen die gesamte Bandbreite des öffentlich-rechtlichen Programmspektrums abdecken, erläuterte ZDF-Intendant Schächter vor dem Fernsehrat. Im Schreiben an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission hätten die Intendanten daher folgende Gesichtspunkte als wesentliche Bestandteile der Selbstverpflichtungserklärungen hervorgehoben:
Information als tragende Säule des Programms,
öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Kulturfaktor,
Bildung und Wissen,
Unterhaltung in ihrer besonderen öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung
Föderale Vielfalt sowie europäische und internationale Integration,
Programme für alle Altersgruppen und Jugendschutz,
rechtliche und ethische Normen sowie
Gewährleistung der kommunikativen Chancengleichheit durch freien Zugang zu allen öffentlich-rechtlichen Programmangeboten.
Schächter teilte dem Fernsehrat mit, dass nach dem gegenwärtigen Zeitplan ein Text zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dessen Schwerpunkt die "Grundnorm" sein werde, bereits im Frühjahr 2003 von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet und nachfolgend ratifiziert werden soll. Innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags sollten dann von ARD, ZDF und DeutschlandRadio die ersten Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben werden. Schächter: "Mit diesem Modell betreten wir in Deutschland rundfunkrechtliches Neuland."
Bereits vor drei Jahren hatte der Münsteraner Hochschullehrer Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., in einem Gutachten mit dem Titel "Der spezifische Funktionsauftrag des ZDF" im Auftrag des Senders Überlegungen zu Selbstverpflichtungserklärungen angestellt und seinerseits eine öffentliche Selbstbindung vorgeschlagen, um unter anderem die gesamtgesellschaftliche Einbindung des ZDF und die Legitimation seiner Programmpolitik in der Öffentlichkeit zu unterstützen.
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