ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht setzt Telefondatenüberwachung von Journalisten enge Grenzen
Mainz (ots)
ZDF-Intendant Schächter schlägt Nachbesserung durch Gesetzgeber vor
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 12. März 2003 die Verfassungsbeschwerden des ZDF und der ZDF-Redakteure Dr. Beate Thorn und Udo Frank als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Weitergabe von Handy-Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft im Zuge der Fahndung nach dem Immobilienbetrüger Dr. Schneider.
Das Gericht hat anerkannt, dass Journalisten gegenüber der Weitergabe von Telefonverbindungsdaten keineswegs schutzlos sind, sondern sich auf das Fernmeldegeheimnis sowie darüber hinaus auch auf die Rundfunk- und Pressefreiheit berufen können. In der umfassend begründeten Entscheidung haben die Richter erstmals und ausführlich die engen Voraussetzungen für die Telefondatenüberwachung im Rahmen der Strafverfolgung beschrieben.
Das Gericht hat insbesondere die vom ZDF vorgetragene Forderung nach einer intensiven Abwägung zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Fernmeldegeheimnis und besonders der Presse- und Rundfunkfreiheit andererseits aufgegriffen. Im konkreten Anwendungsfall hat das Gericht die Maßnahmen aber als "noch in ausreichendem Maße" mit den Vorgaben vereinbar gerechtfertigt.
Für ZDF-Intendant Markus Schächter liefert die Entscheidung ungeachtet der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden einen wichtigen Ertrag für den Schutz von Journalisten gegenüber staatlicher Ausspähung und Ausforschung. Gleichzeitig bezweifelt er, dass die strengen Anforderungen des Gerichts in der Praxis künftig auch durchgängig beachtet werden. "Deshalb sollte der Gesetzgeber prüfen, ob künftig Journalisten von der Telefondatenüberwachung im Wege einer gesetzlichen Nachbesserung nicht ebenso ausgenommen werden wie heute bereits Strafverteidiger und Parlamentsabgeordnete."
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