ZDF-Programmhinweis
Montag, 17. Januar 2005, 9.05 Uhr, Volle Kanne Service täglich
Montag, 17. Januar 2005, 12.15 Uhr, drehscheibe Deutschland
Mainz (ots)
Montag, 17. Januar 2005, 9.05 Uhr Volle Kanne Service täglich mit Ingo Nommsen
Gast im Studio: Uwe Friedrichsen
Top Thema: Gefahr aus dem Netz Einfach lecker: Noch nicht bekannt Kochen mit Armin Roßmeier Tier & Wir: Chinchillas Trend: Leopardenmuster Musiktipp: Tocotronic PRAXIS täglich: Unruhige Beine VK ABC: K wie Kohlsuppe VK angerührt: Antifettspray Tipps von Jean Pütz
Montag, 17. Januar 2005, 12.15 Uhr drehscheibe Deutschland
Extremer Einsatz: Deutsche Helfer im Flutgebiet Wirre Worte: Favoriten für das "Unwort des Jahres" und im Service: alles zum Thema "Private Krankenzusatzversicherungen"
Montag, 17. Januar 2005. 17.40 Uhr Leute heute mit Nina Ruge
Rückblick: Der Deutsche Filmball im Bayerischen Hof Stefan Kretzschmar: Neue Karriere als Radio-Moderator Aus Los Angeles: Die Verleihung der Golden Globes Madonna und George Clooney: Sammeln im US-Fernsehen für die Flutopfer
Montag, 17. Januar 2005, 19.25 Uhr WISO mit Michael Opoczynski
Renteninformation Was Sie über Ihre Alterseinkünfte wissen sollten / Time-Sharing Urlauber am Haken / Bauträgerpleite Bauherren im Strudel der Insolvenz / WISO-Stichprobe: Verkauf von Lebensversicherungen / WISO-Tipp: Miet-Märchen Was ist wahr und was nicht?
WISO-Tipp: Miet-Märchen
Was wirklich im Mietrecht steht
Unter Mietern und Vermietern kursiert so manches Gerücht. So glauben viele, man müsse dem Vermieter nur drei Nachmieter präsentieren, um vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen zu können. Diese Behauptung gehört ins Reich der Miet-Märchen und verursachte schon unnötig teure Prozesse. Denn allzu oft vertrauen Mieter auf Mund-zu-Mund- Propaganda und trauen sich zu klagen. Auch die irrige Vorstellung, als Mieter dürfe man wenigstens einmal im Monat eine laute Party feiern, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.
Unsinnigerweise glauben noch immer viele Vermieter, sie dürften nach Lust und Laune die Wohnung ihrer Mieter betreten, um nach dem Rechten zu sehen. Unzulässig sind auch Klauseln, die "Herrenbesuch nach 22 Uhr" verbieten.
Was ist wahr und was nicht? Wie können Mieter im Streitfall ihre Rechte durchsetzen? WISO räumt auf mit Miet-Märchen.
Rückfragen bitte an:
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