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Deutsche Vorschläge im Beihilfestreit tragfähige Grundlage für eine Einigung
ZDF-Intendant Schächter: Rolle der Gremien gestärkt

Mainz (ots)

Die Stellungnahme der Bundesregierung im
beihilferechtlichen Verfahren bei der EU-Kommission verteidige das
deutsche "Modell eines staatsfernen, binnenkontrollierten und
bedarfsgerecht finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gegenüber rein wettbewerblich ausgerichteten Angriffen". Diese
Wertung im Beihilfestreit mit der Brüsseler Generaldirektion
Wettbewerb gab ZDF- Intendant Markus Schächter bei der jüngsten
Sitzung des ZDF- Fernsehrates in Wiesbaden ab. Dennoch verschließe
sich die deutsche Stellungnahme nicht den Anforderungen, die aus
europäischen Zielsetzungen heraus in Brüssel entwickelt worden seien.
Im Ergebnis, so Schächter, sollten die von deutscher Seite
beschriebenen Maßnahmen und ihre Umsetzung Grundlage für eine
Beendigung der Verfahren sein und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
stärken.
Sofern die EU-Kommission die von ARD, ZDF und den deutschen
Bundesländern vorgeschlagenen Maßnahmen als ausreichend für eine
Beendigung der Beihilfeverfahren ansieht, hätte dies für das ZDF
mehrere Konsequenzen. Die Entfaltungsmöglichkeiten in den Bereichen
Fernsehen und Neue Medien bleiben grundsätzlich erhalten. Neue
Aktivitäten oder grundsätzliche Änderungen müssten allerdings künftig
von den Gremien genehmigt werden. Ferner würden sich ARD und ZDF
verpflichten, bis zum Ende des Jahres ein umfassendes Konzept für
ihre digitalen Zusatzkanäle vorzulegen. ZDF-Intendant Markus
Schächter hat bereits beim Medienforum Mitteldeutschland vor einigen
Tagen in Leipzig die Vorlage eines solchen Konzeptes im Herbst 2005
angekündigt.
Das System der Selbstverpflichtungen, durch die das ZDF seinen
Auftrag weiter konkretisiert, soll im Rahmen der angebotenen
Maßnahmen ausgebaut werden. So müsste das ZDF künftig bei geplanten
neuen Angeboten deutlich machen, dass das Angebot zum öffentlich-
rechtlichen Auftrag gehört und welchen Beitrag es zum publizistischen
Wettbewerb leistet. Darüber wie auch über den finanziellen Aufwand
wäre demnach mit den Gremien zu beraten, deren Genehmigung
Voraussetzung für neue Angebote sei. Dieses Verfahren eröffne dem ZDF
Spielraum für Innovationen und führe gleichzeitig zu einer Stärkung
der Gremien, sagte ZDF-Intendant Schächter vor dem Fernsehrat.
Beim Kauf von Übertragungsrechten an großen Sportveranstaltungen
sollen ARD und ZDF nach den vorgeschlagenen Maßnahmen ihre
Geschäftspolitik und ihre Sublizenzierungspraxis öffentlich
nachvollziehbar darlegen. Für gewerbliche Aktivitäten soll eine neue
Staatsvertragsnorm eingefügt werden, die den Sendern kommerzielle
Aktivitäten grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören beispielsweise
Werbung, Sponsoring, Merchandising, Verwertung von Programmen und
anderen Ressourcen sowie Tochtergesellschaften. Für diese
Betätigungen soll vorgesehen werden, dass sie nur zu
Marktbedingungen erbracht werden und von den übrigen Tätigkeiten
durch eine gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind. Die deutsche
Stellungnahme nach Brüssel greife damit Vorschläge des ZDF auf, die
zu ersten Überlegungen im Sinne eines "Code of Conduct" geführt
haben, erläuterte der ZDF-Intendant. Die klare Trennung zwischen
öffentlich-rechtlicher Auftragserfüllung einerseits und
kommerzieller Betätigung andererseits schaffe mehr Rechtssicherheit
als bisher.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

Original content of: ZDF, transmitted by news aktuell

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