Maßnahmenkatalog zeigt Wirkung: Kooperationskontrolle hat sich bewährt ZDF-Intendant Schächter legt Fernsehrat "Transparenzbericht" vor /
Mainz (ots)
Maßnahmenkatalog zeigt Wirkung: Kooperationskontrolle hat sich bewährt ZDF-Intendant Schächter legt Fernsehrat "Transparenzbericht" vor / Weitere Präzisierung der ZDF-Regelwerke angekündigt
Die Änderung der Kooperationspraxis im ZDF, die vor eineinhalb Jahren in einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Potsdam ausführlich diskutiert und danach zügig umgesetzt wurde, hat sich bewährt. In einem "Transparenzbericht" dokumentierte ZDF-Intendant Markus Schächter dem ZDF-Fernsehrat in Schwerin nun die Erfolge des seinerzeit beschlossenen Maßnahmenkatalogs. Sein Fazit: "Die im Jahr 2004 neu eingeführten Kontrollmechanismen haben sich als wirksam erwiesen. Kooperationen des ZDF mit Dritten bewegen sich im medienrechtlich zulässigen Rahmen und durchlaufen ein geordnetes, jederzeit nachprüfbares und für die Aufsichtsgremien transparentes Verfahren".
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Schleichwerbungs- und Kooperationsdebatten in diesem Sommer habe sich gezeigt, dass das ZDF mit seinen Maßnahmen die richtigen Schlüsse aus früheren Diskussionen gezogen habe. Schächter: "Was in der Vergangenheit Kritik ausgelöst hat, haben wir zügig abgestellt. Wir haben eine belastbare Grundlage für die Zukunft geschaffen".
Alle Kooperationen im ZDF werden durch eine Clearingstelle auf ihre Zulässigkeit geprüft und danach in jedem Einzelfall der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. In neu gestalteten Sendungsabspännen werden die Zuschauer über vorhandene Kooperationen informiert. Kooperationserlöse werden ordnungsgemäß in den Büchern ausgewiesen und versteuert. Auch im Bereich redaktioneller Gewinnspiele hat das ZDF ein zentrales Genehmigungs- und Erfassungsverfahren eingeführt. Die Anzahl von Gewinnspielen in Verbindung mit Trailerkampagnen wurde deutlich verringert. Das Angebot von Telefonmehrwertdiensten wurde an die Neuregelungen des Rundfunkstaatsvertrages angepasst. Demnach dürfen bei diesen Angeboten nur noch Übertragungskosten berechnet werden.
Im fiktionalen Programmbereich (Serien und Fernsehfilme) verzichtet das ZDF auf Kooperationen und setzt lediglich noch klassische im Einzelfall mit den Gremien abgesprochene Beistellungen ein. Für Wiederholungssendungen älteren Datums sieht der Maßnahmenkatalog ein Prüfungs- und Freigabeverfahren durch die jeweiligen Redaktionsverantwortlichen vor, die gegebenenfalls eine Nachbearbeitung der Sendungen veranlassen.
Nachdem das ZDF bereits Ende 2003 den Verzicht auf alle Kooperationen mit Herstellern pharmazeutischer Produkte ausgesprochen hatte, ist zum 31. Dezember 2004 auch die Zusammenarbeit im Nachrichtenbereich mit T-Online beendet worden. Das ZDF werde auch in Zukunft keine vergleichbaren Kooperationen anstreben, bekräftigte der ZDF-Intendant. Geldzahlungen Dritter dürfen ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Regeln zum Sendungssponsoring oder aufgrund gesonderter Lizenzvereinbarungen für die Überlassung werthaltiger Rechte erfolgen.
Über die bereits eingeführten Maßnahmen hinaus kündigte ZDF- Intendant Schächter eine Überarbeitung und Vereinheitlichung der ZDF- Regelwerke und -Vertragsvorlagen an. Ziel der Präzisierungen sei, Transparenz und Glaubwürdigkeit des ZDF gegenüber der Öffentlichkeit noch weiter zu verstärken. In diesem Zusammenhang arbeite das ZDF auch an einem Verhaltenskodex für alle ZDF-Beschäftigten sowie an einer Ordnung für die "erwerbswirtschaftliche Betätigung" des ZDF im Sinne des Wettbewerbsrechtes.
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