"Nicht einseitig in die Taschen der Beitragszahler*innen greifen"
Statement Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost
Potsdam (ots)
Zur heutigen Anhörung des Entwurfs des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) im Bundestags-Gesundheitsausschuss erklärt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost:
"Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in der Pandemie weiterhin alles dafür tun, das Gesundheitswesen finanziell am Laufen zu halten. Die AOK Nordost lehnt Pläne des Bundes aber entschieden ab, die zur Sicherung der ,Sozialgarantie 2021' weit in die Finanzautonomie und damit in die Selbstverwaltung der Krankenkassen eingreifen. Neben dem gesetzlich erzwungenen Abbau von wichtigen Finanzrücklagen - allein die AOK Nordost müsste 2021 nach jetzigem Stand 172 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds abführen - wird Ostdeutschland beim Finanzausgleich benachteiligt. Durch die sogenannte Regionalkomponente beim Risikostrukturausgleich fließen Gelder künftig vom Land in die Stadt. Die eher ländlich geprägten ostdeutschen Länder verlieren allein dadurch voraussichtlich 400 Millionen Euro im nächsten Jahr.
Die AOK Nordost appelliert deshalb eindringlich an die Politik, nicht allein die Beitragszahler*innen zur Kasse zu bitten, sondern die Steuerzuschüsse für das Defizit der GKV in Höhe von mehr als 16 Milliarden Euro in 2021 massiv aufzustocken. Die Bürger*innen müssen erwarten können, dass der Bund sein Versprechen der Sozialgarantie im Wahljahr 2021 einlöst und nicht einseitig in die Taschen der Beitragszahler*innen greift. Die Corona-Kosten müssen über ausreichende Steuerzuschüsse gesamtgesellschaftlich finanziert werden. Für einen Dialog, wie das Delta zwischen perspektivisch sinkenden Einnahmen und den gesetzlich verursachten Ausgabensteigerungen geschlossen werden kann, steht die AOK Nordost als in Sanierungsfragen erfahrene Krankenkasse bereit. Bisher gibt das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Maßnahmen auf diese Frage keine Antworten.
Nur wenn die verantwortungsvoll erwirtschafteten Reserven nicht über Gebühr abkassiert werden, werden wir als Krankenkassen in der Lage sein, unser Versprechen für eine verlässliche und vorausschauende Finanzplanung einzuhalten. Vor dem Hintergrund des nach Schätzungen der GKV zu niedrig angesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitrages für 2021 werden die Kassen ihre Finanzen bereits ohnehin unter schwierigen Rahmenbedingungen kalkulieren müssen. Das geplante Gesetzesvorhaben macht eine verlässliche und faire Haushaltsplanung im Sinne der Beitragszahler*innen aber nahezu unmöglich."
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