Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in Deutschland
Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen fordern Politik zu dringendem Handeln auf
Berlin (ots)
Die Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen AVC ("Aktion für verfolgte Christen und Notleidende")/ Nidda, IGFM ("Internationale Gesellschaft für Menschenrechte") / Frankfurt, Kirche in Not / München, Open Doors / Kelkheim sowie der ZOCD ("Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland") / München haben sich zusammengeschlossen, um auf die zahlreichen Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Flüchtlingsunterkünften hinzuweisen und von Politik und Behörden ihren wirksamen Schutz zu fordern. Diesen besonderen Schutz fordern sie auch für andere religiöse Minderheiten wie Jesiden, Bahai und weitere, die derselben Problematik ausgesetzt sind.
Diskriminierung und Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften geschieht weit häufiger, als dies Aussagen von Behörden vermitteln. Obwohl Medien, Kirchenvertreter sowie Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen vielfach auf die steigende Anzahl dokumentierter Übergriffe durch muslimische Flüchtlinge und Wachpersonal in den Unterkünften verwiesen, haben die politischen Entscheidungsträger zumeist keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der christlichen Minderheit ergriffen. Vielmehr verfestigt sich der Eindruck,dass diese dramatische Entwicklung verdrängt, verharmlost oder nicht beachtet wird. Häufig wird von den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft pauschal von Einzelfällen gesprochen, die nicht religiös motiviert seien, ohne dass hierfür eine belastbare Erhebung vorliegt.
Appell an Bundeskanzlerin: Menschenrecht Religionsfreiheit schützen
Deshalb appellieren die Organisationen an die Bundeskanzlerin, sich dieser unerträglichen Situation von schweren Menschenrechtsverletzungen in Deutschland endlich zu widmen und dies zur Chefsache zu machen. Es genügt nicht, wenn die Kanzlerin das Menschenrecht Religionsfreiheit nur im Ausland anspricht. Wenn christliche Flüchtlinge und andere religiöse Minderheiten in Deutschland Schutz vor religiöser Verfolgung suchen und in den Erstaufnahmeeinrichtungen genauso wie in ihren islamischen Herkunftsländern diskriminiert und verfolgt werden, ohne Schutz zu erhalten, dann ist dies eine eklatante Missachtung des Rechtes auf Religionsfreiheit in Deutschland.
Gemeldete Vorfälle nur Spitze des Eisberges
Um Fehleinschätzungen entgegenzuwirken, die das Problem verharmlosen, und um den Betroffenen eine Stimme zu geben, haben mehrere Organisationen mit der Dokumentation religiös motivierter Diskriminierung und Übergriffe auf christliche Flüchtlinge begonnen. So hat das internationale Hilfswerk Open Doors, das sich weltweit für verfolgte Christen einsetzt, binnen zwei Monaten bis zum Stichtag 15. April 2016 im Rahmen einer systematischen Erhebung 231 Vorfälle aus ganz Deutschland dokumentiert, die von Diskriminierung über Körperverletzungen bis hin zu sexuellen Übergriffen und Todesdrohungen die weitgehende Schutzlosigkeit christlicher Flüchtlinge in den Unterkünften aufzeigen. Diese Dokumentation liegt zur Verteilung vor und kann auf der Website des Werkes eingesehen werden. Weitere Vorfälle, auch zu Übergriffen auf andere Minderheiten wie Jesiden, sind bei der IGFM und AVC eingegangen. Jesidische Frauen und Mädchen hatten sich an die IGFM gewandt, weil muslimische Übersetzer sie bedroht oder ihre Aussagen in Anhörungsverfahren falsch oder verkürzt übersetzt hatten. AVC hat bereits eine Petition zum Schutz christlicher Flüchtlinge beim Generalsekretär der CDU eingereicht. Der ZOCD unterhält aufgrund der zunehmenden Hilferufe christlicher Flüchtlinge seit Juni 2015 ein bundesweites Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern für betroffene Flüchtlinge sowie eine Notfall-Hotline, bei der an Spitzentagen bis zu 100 Anrufe betroffener Christen eingehen, häufig mit Meldungen zu gewaltsamen Übergriffen.
Die bislang gemeldeten Vorfälle stellen aus Sicht der Organisationen nur die Spitze des Eisbergs dar.
Einige Gründe dafür, dass ein Großteil der christlichen Flüchtlinge und anderer religiöser Minderheiten Vorfälle nicht meldet, sind unter anderem
- weitverbreitete Angst, dass Todesdrohungen gegen das eigene Leben sowie gegen im Heimatland verbliebene Angehörige umgesetzt werden, - die Erfahrung, dass eine Anzeige nichts bewirkt und zu einer noch stärkeren Bedrohung und weiteren Übergriffen führt, - die Erfahrung, dass der muslimische Wachschutz mehrmals selbst zum Täter wurde und muslimische Übersetzer die Schilderungen der Vorfälle nicht wahrheitsgemäß übersetzten.
Dass christliche Flüchtlinge in der Erhebung von Open Doors angegeben haben, wie überrascht sie sind, "wegen ihres Glaubens in Deutschland genauso schikaniert zu werden wie in ihrem Heimatland", zeigt, dass der Schutzauftrag, den die Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU vom 26. Juni 2013) fordert, bislang nicht umgesetzt wird. Politische Entscheidungsträger erwarten, dass Integration von Flüchtlingen unmittelbar zu erfolgen hat. Da diese jedoch ein langwieriger und schwieriger Prozess ist, der nicht auf dem Rücken der christlichen Flüchtlinge und anderer religiöser Minderheiten ausgetragen werden darf, stellen die Organisationen folgende Forderungen anPolitik und Behörden:
1. Erfassung der Religionszugehörigkeit bei der Erstaufnahme und Weiterleitung der Daten bei der Verlegung in andere Unterkünfte. 2. Zusammenlegung von Minderheiten, so dass der Anteil der Christen sowie anderer religiöser Minderheiten im Verhältnis zu den Muslimen in etwa gleich ist. 3. Getrennte Unterbringung von Christen und anderen religiösen Minderheiten, die bereits Opfer von Verfolgung und Diskriminierung geworden sind. Dies sollte auch die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung umfassen. Dezentrale Unterbringung darf von Behörden nicht grundsätzlich blockiert werden, insbesondere wenn entsprechend Wohnraum für betroffene Christen angeboten wird. 4. Adäquate Erhöhung des nicht-muslimischen Anteils innerhalb des Wachpersonals. 5. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter und des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich Ursachen religiöser Konflikte und des Schutzes religiöser Minderheiten. 6. Bereitstellung von Vertrauenspersonen christlichen Glaubens, an die sich von Verfolgung betroffene Christen wenden können.
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