Bernhardt/Fahrenschon: Union begrüßt Förderung von Wagniskapital
Berlin (ots)
Zur Vorlage eines Referentenentwurfs zum Wagniskapitalbeteiligungengesetz (WKBG) durch das Bundesfinanzministerium erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB:
Mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Förderung von Wagniskapitalgesellschaften geben wir vor allem jungen Unternehmen im Forschungs- und Entwicklungsbereich ein bedeutendes Signal. Endlich entstehen verlässliche Rahmenbedingungen für eine effiziente Förderung gerade von innovativen technologieorientierten Unternehmen, die derzeit oftmals noch größte Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Ideen und Produktkonzepte haben. Wir begrüßen daher den Entwurf der Bundesregierung.
Derzeit kommen gerade die positiven Effekte von Beteiligungskapital in Deutschland viel zu kurz. Im Zuge der Umsetzung von Basel II orientieren sich die Kreditinstitute zunehmend an der Bonität der Unternehmen. Für den deutschen Mittelstand, der häufig nur eine geringe Eigenkapitalquote vorweist, kann dies zu erhöhten Kreditkosten führen. Hier kann und sollte Beteiligungskapital in Zukunft einen wichtigen Baustein für eine alternative Finanzierung bilden.
Durch den Einsatz der Union konnten die Eckpunkte des BMF zur Förderung von Wagniskapital aus dem Mai dieses Jahres noch erheblich verbessert werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass der sog. Private Equity-Erlass des BMF für den geförderten Bereich künftig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Die Branche erhält damit diesbezüglich endlich verlässliche Regeln sowie und die lange gewünschte und auch nötige Rechtssicherheit. Zudem konnte erreicht werden, dass das BMF-Schreiben zur Regelung der Umsatzbesteuerung von Beratungsdienstleistungen (sog. Management Fees) vom Mai 2007 zurückgenommen wird.
Ein weiterer Erfolg konnte insbesondere bei den Abgrenzungskriterien für sog. Wagniskapitalgesellschaften erreicht werden. So soll für das "Zielunternehmen" einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft gelten, dass diese höchstens 10 Jahre alt und ein Eigenkapital von maximal 20 Millionen Euro vorweisen kann. Die zunächst im Eckpunktepapier vorgesehene Eigenkapitalsumme von 500.000 Euro konnte so durch die Bemühungen der Union um das 40fache erhöht und damit marktgerecht ausgestaltet werden. Auch zur Förderung von sog. Business Angels konnte die Erhöhung des Freibetrages von 9.060 Euro auf 20.000 Euro erreicht werden.
Beim Erhalt der Verlustnutzung, dem sog. Mantelkauf, konnten wir durchsetzen, dass diese Regelung jetzt auch bei Anteilsweiterveräußerung durch die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft an Dritte gilt, die nicht selbst eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft bildet, die sog. "Einbeziehung des Nacherwerbs".
Im Endergebnis wird die Umsetzung des Referentenentwurfs zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 465 Millionen Euro führen. Dies sind zukunftsträchtige Investitionen, die den Standort Deutschland attraktiver für Wagniskapital werden lassen.
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