Börnsen/Grindel: Entwurf des Gedenkstättenkonzepts stabilisiert die Erinnerungskultur
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung des Kulturausschusses zum Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zur Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption am 7. November 2007 erklären der kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel MdB:
Gedenken kann nicht verordnet werden. Wir befürworten die Stärkung der dezentralen Strukturen, dazu gehört auch, die Eigenständigkeit und Authentizität der Gedenkstätten zu respektieren. Der von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB vorgelegte Diskussionsentwurf für das Gedenkstättenkonzept ist eine überzeugende und verantwortungsbewusste Grundlage für die weitere Arbeit in der Erinnerungskultur und eine gelungene Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption von 1999.
Er stellt eine transparente und historisch begründete Balance her zwischen dem Gedenken an die nationalsozialistische Terrorherrschaft mit ihrem beispiellosen Vernichtungsapparat und der völligen Leugnung menschlicher Werte und dem SED-Unrechtsregime mit seiner systematischen Verfolgung und Unterdrückung anders Denkender - ohne die Diktaturen gleichzustellen. Weder werden die Verbrechen der Nationalsozialisten relativiert noch das Unrecht des SED-Staates bagatellisiert. Gerade letzteres hat im äußersten linken politischen Spektrum zurzeit Hochkonjunktur. Mit dem Entwurf wird diesen unakzeptablen und menschenverachtenden Tendenzen entgegengewirkt. Und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass es bei der Umsetzung des Entwurfs auch so bleibt und darüber hinaus keine der beiden Diktaturen gegeneinander ausgespielt wird.
Die Verantwortung des Bundes zu Gedenken und Aufarbeitung liegt in der Förderung national und international bedeutsamer Stätten. Daher ist die neue Aufnahme von vier renommierten KZ-Gedenkstätten in die institutionelle Förderung des Bundes folgerichtig und angemessen. Dass die Förderung des Bundes künftig auch Einrichtungen umfassen kann, die für Wesen und Profil der Diktaturen aussagekräftig sind, ohne ausschließlich an die Opfer zu erinnern, ist zu begrüßen. Im Einzelnen möchten wir darüber hinaus bei der Endfassung und Umsetzung des Konzepts folgende Punkte verwirklicht sehen:
- Angemessene Berücksichtigung der zivilgesellschaftlichen Initiativen,
- Einrichtung einer Ständigen Konferenz der Berliner NS-Orte,
- Präzisierung des Vorschlags, der Stiftung Aufarbeitung auch die Möglichkeit der institutionellen Förderung einzuräumen,
- Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals, unter Einbeziehung der "Deutschen Gesellschaft"
- Kooperation der Stiftung "Berliner Mauer" mit anderen Erinnerungsorten der ehemaligen innerdeutschen Grenze,
- Dauerausstellung im Tränenpalast zu Teilung und Grenze,
- Kritische Überprüfung der im Mauerkonzept enthaltenen Pläne zum Checkpoint Charlie,
- Einrichtung eines Dokumentations- und Bildungszentrums zu Repression und Widerstand in der Normannenstrasse, Haus 1,
- Hinsichtlich der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen: Konzentration auf ihre Kernaufgaben, Zügige Einleitung der Überführung der Akten ins Bundesarchiv,
- Wir wollen eine Verbesserung der politischen Bildung bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Gleichzeitig wollen wir auch Forschung außerhalb der BStU einen besseren Aktenzugang ermöglichen und die Aufarbeitung dadurch verstärken.
In der aktuellen Auseinandersetzung um den Entwurf werden wir uns nicht nur für die von uns als unverzichtbar bewerteten Einzelheiten einsetzen, sondern auch dafür, dass der Entwurf als das verstanden wird, was er ist: Eine staatlich unabhängige, ausgewogene Stabilisierung der Erinnerungskultur und ein Beitrag zur Festigung des antitotalitären Konsenses in unserer Gesellschaft.
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