CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: "Steuerreform 2000" ist nicht der erhoffte Befreiungsschlag!
Berlin (ots)
Zum Kabinettbeschluss über die "Steuerreform 2000" und zu deren Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes und des öffentlichen Gesamthaushalts erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Auf ständiges Drängen der Union hat Rot/Grün endlich einen Entwurf für eine Steuerreform vorgelegt, deren Wirkungen zwar im Einzelnen (Steuereinnahmen; Verteilungswirkung auf Bund, Länder und Gemeinden; geplante Neuverschuldung; Gegenfinanzierung) noch nicht abschließend beurteilt werden können; der Grundforderung, die Steuern einfacher, niedriger und gerechter zu machen, wird der Regierungsentwurf nur teilweise gerecht. Allerdings ist eine deutlich höhere Nettoentlastung der Bürger und Unternehmen vorgesehen, als die rot-grüne Bundesregierung noch vor wenigen Monaten für finanzierbar hielt. Entsprechende Vorschläge der Union hatten Schröder und Eichel bis zuletzt als abenteuerlich abgetan. Je größer der Befreiungsschlag, umso sicherer ist die Gegenfinanzierung durch eine kräftige Wirtschaftsbelebung.
Das Steuersystem wird nicht einfacher. Optionsmodell und Halbteilungsprinzip machen es noch komplizierter; der gespaltene Spitzensteuersatz - für Kapitalgesellschaften wie AG´s und GmbH´s künftig 25%, aber für 85 % der Unternehmen, nämlich Einzelunternehmer und Personalgesellschaften (OHG, KG) künftig 45 % - macht das neue Recht sogar verfassungsrechtlich angreifbar und deshalb unzuverlässig.
Bei der gerade für einen Haushälter wichtigen Frage nach der Gegenfinanzierung der Nettoentlastung im Rahmen einer Steuerreform erkennt die Bundesregierung erstmals an, dass eine Steuerreform Selbstfinanzierungseffekte bewirken kann. Diese setzen aber eine mutige Senkung der Steuersätze voraus, die zu einer nachhaltigen Veränderung des Verhaltens von Bürgern und Unternehmen infolge einer verbesserten Akzeptanz des Steuer- und Abgabensystems führen. Im Klartext: Der Anteil der Schattenwirtschaft, der auf bis zu 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes geschätzt wird, muss sich in der Folge einer sinnvollen Steuerreform spürbar vermindern. Wenn ein größerer Teil der Schattenwirtschaft in die legale Wirtschaft zurückkehrt, dann können erhebliche Nettoentlastungen für alle Bürger aus den Steuerhinterziehungen finanziert werden, die von den Steuerbeamten kürzlich auf bis zu 120 Mrd DM jährlich geschätzt wurden.
Es dürfte aber nur in geringem Umfang zur Verminderung der Schattenwirtschaft beitragen, wenn, wie von der Bundesregierung vorgesehen, für 85 % der deutschen Unternehmen (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) der Spitzensteuersatz, an dem der gesamte Tarif festgemacht ist, einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, grundsätzlich bei über 50 Prozent verharrt. Hinzu kommt, dass die Abgabenbelastung (indirekte Steuern, z. B. Ökosteuer; Sozialversicherungsabgaben) nicht sinkt, sondern zunächst weiter ansteigt. Die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer werden etwa zur Hälfte zur Finanzierung des Haushalts herangezogen und nicht, wie ursprünglich versprochen, allein zur Senkung der Beitragslast in der Rentenversicherung verwendet; daher fallen die Sozialabgaben nicht spürbar unter das heutige Niveau.
Die Diskussion in der SPD über die künftige Steuerfreiheit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen lässt ebenso wie die mehrfach berichtigten Berechnungen der darauf angeblich beruhenden Steuerausfälle den Verdacht aufkeimen, hier liege die "Sollbruchstelle" des Entwurfs, das geplante "Opfer" im Namen der Verteilungsgerechtigkeit. Der hohe Einkommensteuertarif für die Einzelunternehmer und Personengesellschaft benachteiligt die neue Arbeitsplätze schaffenden Mittelständler im Vergleich zu den regelmäßig Arbeitsplätze abbauenden internationalen Konzernen. Die zur Inanspruchnahme der günstigeren Steuersätze für große Kapitalgesellschaften vorgesehenen Regeln hat die Bundesregierung so kompliziert gestaltet, als wolle sie das Abgleiten in die Schattenwirtschaft besonders attraktiv machen. Das Steuersystem wird nicht gerechter.
Nur 2001 müssen öffentlicher Gesamthaushalt und Bund deutliche Steuermindereinnahmen hinnehmen. Nach Durchführung aller Steuerrechtsänderungen werden 2002 und 2003 die Einnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt geringfügig, beim Bund sogar deutlich über den Schätzansätzen von Mai 1999 liegen. Von 1998 auf 2003 werden die Steuereinnahmen des Bundes um 90 Mrd DM, die der öffentlichen Hände auf eine Billion DM ansteigen. Eine gesamtwirtschaftlich dauerhaft spürbare Netto-Entlastung findet nicht statt. Ab dem Jahr 2002 wird die Steuerlast das heutige Niveau wieder erreichen. In der Endstufe gleicht die "Steuerreform 2000" lediglich die Mehrbelastung der Bürger und Unternehmen durch die Ökosteuer aus.
Die Steuern werden nicht niedriger. Verstärkte Investitionen der Unternehmen, die zu mehr Arbeitsplätzen und damit letztendlich zu höheren Steuereinnahmen und geringeren Ausgabenotwendigkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik führen würden, dürfen kaum erwartet werden. Es könnte sein, dass diese ebenso unausgegorene wie ängstliche Politik dazu führt, dass an sich zu erwartende Selbstfinanzierungseffekte nicht eintreten und darüber hinaus der Anteil der Schattenwirtschaft am Inlandsprodukt weiter zunimmt.
Entgegen den Versprechungen der rot-grünen Bundesregierung wird es bei Steuern und Abgaben keine spürbare Entlastung für Bürger und Unternehmen geben - mit Ausnahme des Jahres 2001, dem letzten vollen Rechnungsjahr vor der nächsten Bundestagswahl. Zusammen mit den späteren Stufen (2003 und 2005) bleibt die Reform im Volumen deutlich hinter dem CDU-Konzept zurück.
Die Steuern werden nicht einfacher, nicht gerechter und nur spät und unzureichend abgesenkt. Die um ein Jahr vorgezogene "Steuerreform 2000" entpuppt sich als Täuschungsmanöver, als bloße rot-grüne Wahlkampfhilfe.
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