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Nüßlein/Schultz: Vergaberechtsreform schafft Rechtssicherheit für Kommunen

Berlin (ots)

Zur Reform des Vergaberechts und den durch die
Entscheidungen des OLG Düsseldorf entstandenen Attentismus bei 
städtebaulichen Verträgen erklären die kommunalpolitischen Sprecher 
der Koalitionsfraktion, Peter Götz MdB (CDU) und Bernd Scheelen MdB 
(SPD), die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD im Deutschen 
Bundestag, Dr. Georg Nüßlein MdB und Reinhard Schultz MdB, sowie der 
Abgeordnete, Dr. Hans-Peter Uhl MdB (CSU):
Mitte letzten Jahres ist eine Entscheidung des Vergabesenats des 
OLG Düsseldorf in der Immobilienlandschaft und bei den Kommunen 
regelrecht "wie eine Bombe" eingeschlagen. Anders als die bisherige 
Rechtsprechung und kommunale Praxis meint das OLG Düsseldorf, dass 
städtebauliche Entwicklungsverträge in unterschiedlichster 
Ausgestaltung dem deutschen Vergaberecht unterliegen. Von Anfang an 
ist diese Rechtsprechung weitgehend auf Kritik gestoßen. Das OLG 
Düsseldorf hat seine Auffassung mittlerweile in zwei 
Folgeentscheidungen aufrechterhalten.
Folge der neuen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf war und ist eine
erhebliche Verunsicherung bei Kommunen und Investoren. Teilweise 
haben Großstädte unmittelbar nach Bekanntwerden der Rechtsprechung 
sämtliche Verkäufe kommunaler Grundstücke und schon jahrelang 
vorbereitete und laufende Investorenprojekte gestoppt. 
Finanzierungsmodelle der Investoren wurden und werden durch die 
Verzögerungen nachhaltig gestört. Dringend notwendige Investitionen 
sind dadurch blockiert und liegen auf Eis.
Wir sind der Auffassung, dass eine Klarstellung im Gesetz 
notwendig ist, um die Intention des Gesetzgebers bei den 
vergaberechtlichen Vorschriften innerhalb der EU-Vorgaben deutlich 
zum Ausdruck zu bringen, um die Interessen der Städte und Gemeinden 
ausreichend zu berücksichtigen und um den derzeit vorliegenden 
Investitionsstau bei den Kommunen zu beseitigen.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, im anstehenden Entwurf des
Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts eine Klarstellung 
vorzunehmen, die Rechtssicherheit schafft und den Städten und 
Gemeinden die nötige Flexibilität beim Abschluss von städtebaulichen 
Entwicklungsverträgen erhält bzw. zurückgibt.
Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand stehen nicht im 
rechtsfreien Raum. Sie werden u.A. durch Regelungen des 
Gemeindewirtschaftsrechts und durch das Beihilferecht der EU 
kontrolliert.
Wenn aber die öffentliche Hand Grundstücke verkauft, beschafft sie
sich regelmäßig keine Leistungen, sie vergibt also keine Aufträge. 
Die vorgesehene Reform muss daher sicherstellen, dass auf diese 
Fallgestaltungen das Vergaberecht keine Anwendung findet.
Es muss den Kommunen und Investoren möglich sein, ihre bisherige 
Praxis im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung in eigener 
Verantwortung zu gestalten und die dafür im Bau- und Planungsrecht 
bewusst geschaffenen Instrumente wie z.B. städtebauliche Verträge zu 
nutzen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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