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Schmidt: Aussageverweigerung Weyrauchs vor dem 1. UA ist zu bedauern

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Mit Schreiben vom 9. März 2000 an den Vorsitzenden des 1.
Untersuchungsausschusses teilte der Rechtsbeistand des Zeugen Horst
Weyrauch mit, Herr Weyrauch werde im Hinblick auf gegen ihn laufende
Strafverfahren von seinem umfassenden Aussageverweigerungsrecht als
Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss Gebrauch machen.
Wir bedauern, dass der Zeuge, nachdem er bisher wiederholt
umfassend ausgesagt hat, nunmehr nicht bereit ist, auch vor dem
Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beizutragen. Herr Weyrauch
nimmt damit aber lediglich ein selbstverständliches Recht wahr.
Angesichts dessen ist das über die Medien verbreitete Gezeter der SPD
zur Haltung des Zeugen Weyrauch völlig unverständlich. Die SPD muß
endlich zur Kenntnis nehmen, dass auch im Untersuchungsausschuss die
Prinzipien des Rechtsstaates gelten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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