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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Volquartz: Regierungskoalition folgt BAföG-Vorschlag von CDU/CSU - aber warum müssen die Studenten bis zum Frühjahr 2001 darauf warten?

Berlin (ots)

Zu dem heute im Bundestag eingebrachten Antrag der
Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung der
Ausbildungsförderung für Studierende erklärt die
BAföG-Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Angelika
Volquartz MdB:
Mit dem heute von der Regierungskoalition vorgelegten Vorschlag
für eine BAföG-Reform ist die Niederlage der Bundesbildungsministerin
in Sachen BAföG-Reform jetzt auch im Bundestag dokumentiert. Der
Vorgang ist so peinlich, dass Rot-Grün sogar auf eine Debatte
verzichtet hat. Statt der von Frau Bulmahn favorisierten großen
Strukturreform mit einem Bildungsgeld für alle Studierenden hat sich
die Regierungskoalition den Grundgedanken des Reformvorschlags der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 09. November 1999 zueigen gemacht.
Danach wird künftig auf die Anrechnung des Kindergeldes und
gleichartiger Vergünstigungen bei der Prüfung des Förderungsanspruchs
verzichtet, damit der Staat nicht mit der einen Hand gibt und mit der
anderen wieder nimmt.
Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine Expertenkommission
mit der Frage zu beschäftigen, wie Familienleistungsausgleich,
Unterhaltsrecht und Studienförderung besser aufeinander abgestimmt
werden können, soll nur verschleiern, dass die SPD das jahrelang
propagierte 3-Körbe-Modell als nicht finanzierbar endgültig beerdigen
musste.
Unverständlich ist, dass die rot-grüne Regierungskoalition nicht
dem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion folgt, Förderungsbeträge über 800
DM monatlich hinaus voll als Zuschuss zu gewähren. Diese Regelung
würde zu einer deutlichen Entlastung der Auszubildenden aus
einkommensschwächeren Familien führen. Noch im April letzten Jahres
hatte die Bundesbildungsministerin gefordert, den Kindern dieser
Familien einen größeren Anreiz zum Studium zu geben.
Die Eckpunkte vernachlässigen auch den Leistungsgedanken, wenn -
unabhängig von den Gründen der Überschreitung der
Förderungshöchstdauer - eine dauerhafte Hilfe zum Studienabschluss
eingeführt werden soll. Dies führt zu einer deutlichen Verlängerung
des Studiums, wo wir doch gerade beklagen, dass die deutschen
Hochschulabsolventen im internationalen Vergleich zu alt sind.
Die "bedürfnisgerechte" Ausgestaltung einer Förderungsverlängerung
wegen Kindererziehung liegt auf der Linie der Vorschläge der
CDU/CSU-Fraktion, jedoch fehlt hier eine konkrete inhaltliche
Beschreibung. Der Antrag lässt ferner Angaben darüber vermissen, wie
hoch die Kosten der geplanten Bildungskredite für Studierende sein
werden und ob diese Bildungskredite trotz steigender Kosten im
"normalen" BAföG-Bereich überhaupt finanzierbar sind.
Neben den inhaltlichen Ecken und Kanten bleibt der zentrale
Vorwurf, dass die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage ist, die
jetzt definierten Eckpunkte rasch in einem Gesetzentwurf umzusetzen
und sich von Bundestag und Bundesrat absegnen zu lassen. Die neuen
Regelungen sollen erst zum 01.03.2001 in Kraft treten. Kein Wunder,
denn die Eckpunkte sind so vage, dass sich das Bulmahn-Ministerium
schwer tun dürfte, daraus einen Gesetzentwurf zu formulieren.
Entweder ist man sich seiner Sache inhaltlich noch nicht sicher, oder
wollen Sie etwa Geld sparen zulasten der Studierenden, Frau Bulmahn?

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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