CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Volquartz: Regierungskoalition folgt BAföG-Vorschlag von CDU/CSU - aber warum müssen die Studenten bis zum Frühjahr 2001 darauf warten?
Berlin (ots)
Zu dem heute im Bundestag eingebrachten Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung der Ausbildungsförderung für Studierende erklärt die BAföG-Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Angelika Volquartz MdB:
Mit dem heute von der Regierungskoalition vorgelegten Vorschlag für eine BAföG-Reform ist die Niederlage der Bundesbildungsministerin in Sachen BAföG-Reform jetzt auch im Bundestag dokumentiert. Der Vorgang ist so peinlich, dass Rot-Grün sogar auf eine Debatte verzichtet hat. Statt der von Frau Bulmahn favorisierten großen Strukturreform mit einem Bildungsgeld für alle Studierenden hat sich die Regierungskoalition den Grundgedanken des Reformvorschlags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 09. November 1999 zueigen gemacht. Danach wird künftig auf die Anrechnung des Kindergeldes und gleichartiger Vergünstigungen bei der Prüfung des Förderungsanspruchs verzichtet, damit der Staat nicht mit der einen Hand gibt und mit der anderen wieder nimmt.
Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine Expertenkommission mit der Frage zu beschäftigen, wie Familienleistungsausgleich, Unterhaltsrecht und Studienförderung besser aufeinander abgestimmt werden können, soll nur verschleiern, dass die SPD das jahrelang propagierte 3-Körbe-Modell als nicht finanzierbar endgültig beerdigen musste.
Unverständlich ist, dass die rot-grüne Regierungskoalition nicht dem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion folgt, Förderungsbeträge über 800 DM monatlich hinaus voll als Zuschuss zu gewähren. Diese Regelung würde zu einer deutlichen Entlastung der Auszubildenden aus einkommensschwächeren Familien führen. Noch im April letzten Jahres hatte die Bundesbildungsministerin gefordert, den Kindern dieser Familien einen größeren Anreiz zum Studium zu geben.
Die Eckpunkte vernachlässigen auch den Leistungsgedanken, wenn - unabhängig von den Gründen der Überschreitung der Förderungshöchstdauer - eine dauerhafte Hilfe zum Studienabschluss eingeführt werden soll. Dies führt zu einer deutlichen Verlängerung des Studiums, wo wir doch gerade beklagen, dass die deutschen Hochschulabsolventen im internationalen Vergleich zu alt sind.
Die "bedürfnisgerechte" Ausgestaltung einer Förderungsverlängerung wegen Kindererziehung liegt auf der Linie der Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion, jedoch fehlt hier eine konkrete inhaltliche Beschreibung. Der Antrag lässt ferner Angaben darüber vermissen, wie hoch die Kosten der geplanten Bildungskredite für Studierende sein werden und ob diese Bildungskredite trotz steigender Kosten im "normalen" BAföG-Bereich überhaupt finanzierbar sind.
Neben den inhaltlichen Ecken und Kanten bleibt der zentrale Vorwurf, dass die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage ist, die jetzt definierten Eckpunkte rasch in einem Gesetzentwurf umzusetzen und sich von Bundestag und Bundesrat absegnen zu lassen. Die neuen Regelungen sollen erst zum 01.03.2001 in Kraft treten. Kein Wunder, denn die Eckpunkte sind so vage, dass sich das Bulmahn-Ministerium schwer tun dürfte, daraus einen Gesetzentwurf zu formulieren. Entweder ist man sich seiner Sache inhaltlich noch nicht sicher, oder wollen Sie etwa Geld sparen zulasten der Studierenden, Frau Bulmahn?
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