Fischbach: Entfristung der Härtefallregelung wird humanitären Notfällen gerecht
Berlin (ots)
Anlässlich der geplanten Entfristung der Härtefallregelung erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:
Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Härtefallregelung nicht wie geplant am 31. Dezember 2009 auslaufen lässt. So ist weiterhin gesichert, dass Abschiebungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen verhindert werden können, auch wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist.
Das Vorgehen der Härtefallkommissionen in den Bundesländern auf der Grundlage des § 23a Aufenthaltsgesetz hat sich seit der Aufnahme ihrer Arbeit zum Beginn des Jahres 2005 bewährt. So ist es gut und folgerichtig, dass die Bundesregierung dies ebenso anerkennt wie die Tatsache, dass die Notwendigkeit einer Härtefallregelung auch weiterhin bestehen bleibt.
Das Festhalten an der Härtefallregelung über den ursprünglich befristeten Zeitraum hinaus unterstreicht ein weiteres Mal, dass der von der Union eingeschlagene Weg in der Zuwanderungspolitik sinnvoll und ausgewogen ist und den humanitären und persönlichen Bedürfnissen in Einzelfällen Rechnung trägt.
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