Gehb/Krings: Bei Verspätung Geld
Berlin (ots)
Anlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Regelung von Fahrgastrechten im Bahnverkehr erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Heute ist ein guter Tag für alle Bahnkunden. Bei Verspätungen sind sie nicht mehr auf die Kulanz der Bahn angewiesen, sondern haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Die neue gesetzliche Regelung bringt für die Betroffenen endlich Rechtssicherheit.
Hat ein Zug im Fernverkehr eine Verspätung von 60 Minuten, müssen dem Bahnkunden grundsätzlich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Liegt eine Verspätung von zwei Stunden vor, sind es 50 Prozent. Schon bei mehr als 60 Minuten Verspätung müssen außerdem den Fahrgästen Erfrischungen im Zug oder Bahnhof angeboten werden. Wird aufgrund der Verspätung eine Übernachtung erforderlich, hat die Bahn dem Betroffenen das Angebot einer Hotelunterkunft zu unterbreiten.
Auch im Nahverkehr gibt es Verbesserungen. Muss der Reisende befürchten, dass er seinen Zielort erst 20 Minuten später erreicht, als eigentlich vorgesehen war, kann er auf einen Fernverkehrszug umsteigen.
Erreicht er am späten Abend keinen Anschlusszug mehr, so kann er sogar die Taxikosten ersetzt bekommen, wenn es absehbar ist, dass er in der Nachzeit keinen Anschluss mehr bekommt. Gerade für den ländlichen Raum ist die im Gesetz vorgesehene Erstattungsgrenze von 50 Euro viel zu niedrig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich im Gesetzgebungsverfahren für eine deutliche Steigerung des Erstattungsbetrages einsetzen, denn dem Kunden ist es nicht zumutbar, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, die er selbst nicht verursacht hat und die er auch nicht vermeiden kann.
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