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Lippold/Bosbach: Rot-Grün muss konkrete Initiativen zum Tierschutz auf den Weg bringen

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte zum Thema Tierschutz als
Staatsziel ins Grundgesetz erklären die Stellvertretenden
Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB,
und Dr. Klaus Lippold MdB:
Zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes können nur konkrete
gesetzgeberische Initiativen beitragen. Die Einführung einer
gesonderten Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz
verbessert den Tierschutz nicht.
Das ist der Leitgedanke eines Entschließungsantrags der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den die Fraktion anlässlich der Debatte
zum Thema Tierschutz morgen im Deutschen Bundestag einbringt.
Damit soll die Bundesregierung zum Handeln auf dem von ihr bisher
vernachlässigten Bereich der weiteren Verbesserung des Tierschutzes
in Deutschland bewegt werden.
Der Antrag im Wortlaut:
"Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur weiteren Verbesserung
des Tierschutzes konkrete Initiativen - sowohl in Deutschland als auf
europäischer Ebene - auf den Weg zu bringen.
Der Schutz der Tiere ist im Schutz der natürlichen Lebensgrundlage
in unserer Verfassung bereits verankert. Die Einführung einer
gesonderten Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz
verbessert den Tierschutz nicht und wird deshalb als nicht
zielführend abgelehnt.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag achtet die Tiere als Mitgeschöpfe und ist
sich seiner Verantwortung für ihr Leben, eine tiergerechte Haltung
und damit auch ihr Wohlbefinden bewusst.
Tiere sind Teil unserer Lebenswelt, Quell von Freude für viele
Menschen. Deshalb gehört Tierschutz zu einer humanen Gesellschaft,
die Mitgefühl mit Tieren zeigt, die Tierquälerei nicht duldet,
sondern ächtet.
Tierschutz ist seit langem ein fester Bestandteil unserer
Rechtsordnung. Dem Tier als lebendem und fühlendem Wesen kommt damit
schon jetzt eine hervorgehobene Stellung zu.
Auch das Grundgesetz bringt schon heute den Tierschutz-Gedanken
zum Ausdruck. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20
a Grundgesetz) ist im weiteren Sinne der gesamten Schöpfung
verpflichtet. Ganz konkret gibt die Verfassung dem Gesetzgeber die
gesetzliche Regelung eines wirksamen Tierschutzes auf (Artikel 74,
Absatz 1, Nr. 20 Grundgesetz): Konkretes, praktisches Handeln zum
Schutz der Tiere ist Pflicht.
Deshalb wurde unter früheren Bundesregierung der Tierschutz
mehrfach, zuletzt 1998, erheblich verbessert. Das Tierschutzgesetz
hat den ausdrücklichen Zweck, aus der Verantwortung des Menschen für
das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, wie
die Vorgängerregierung weitere praktische Initiativen für den
Tierschutz auf den Weg zu bringen, sowohl in Deutschland als in
Europa und bei den WTO-Verhandlungen.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört in der Europäischen Union zu
den Ländern mit den strengsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Was wir erreicht haben, muss auch in Europa verwirklicht werden.
Der Deutsche Bundestag darf in der Gesetzgebung die europäische
Ebene nicht weiter aus ihrer überfälligen einheitlichen
Regelungsverpflichtung für die anderen europäischen Mitgliedsstaaten
entlassen, indem er sich mit einer Änderung des Grundgesetzes von der
inzwischen erreichten Einvernehmlichkeit entfernt.
Stattdessen sind weitere, praktische Initiativen zur einheitlichen
Verbesserung des Tierschutzes in Europa erforderlich. Die
Bundesregierung hat hier eine große Aufgabe, die kraftvoll angegangen
werden muss. Leider ist sie in den letzten eineinhalb Jahren dieser
Aufgabe nicht gerecht geworden.
Probleme und Missstände im Tierschutz ergeben sich nicht in erster
Linie aus unzureichenden rechtlichen Regelungen, sondern aus einer
Missachtung des Gesetzes und vor allem beim grenzüberschreitenden
Transport von Tieren. Verbesserungen für den Tierschutz werden darum
nicht nur durch weitere Rechtsnormen gefördert, sondern gerade die
praktische Durchsetzung der bestehenden und durch die Schärfung des
Problembewusstseins der Menschen, deren Obhut Tiere in unserer
Gesellschaft anvertraut sind.
Darum setzt sich der Deutsche Bundestag auch weiterhin für eine
stetige, konkrete und praktische Verbesserung des Tierschutzes auf
nationaler wie europäischer Ebene ein. Eine weitere Erwähnung der
Tiere im Grundgesetz nützt dem Tierschutz nicht. Ein Gesetzgeber, für
den Tierschutz ohnehin einen hohen Stellenwert hat, sollte konkret
Gesetze zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes erlassen oder
ändern oder - auf europäischer Ebene - auf Änderungen hinwirken statt
sich selbst mit einer Verfassungsänderung einen Gesetzgebungsauftrag
zu erteilen und lediglich den Anschein zu erwecken, als sei alleine
hierdurch schon ein noch wirksamerer Tierschutz garantiert.
Der Deutsche Bundestag lehnt die Einführung einer gesonderten
Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz daher ab.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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