CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lensing: Kein Sonderopfer Forschung!
Berlin (ots)
Zur Debatte über die Staatszielverankerung Tierschutz ins Grundgesetz erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Werner Lensing MdB:
Die Diskussion über eine Staatszielverankerung "Tierschutz" hat zu dem Ergebnis geführt, dass ein Staatsziel "Tierschutz" für die wirklichen Probleme wirkungslos, für die Verfassung wenig hilfreich und für die deutsche tierexperimentelle Forschung gefahrvoll ist. In keinem Land der Welt unterliegen Tierversuche einer so engen und lückenlosen Kontrolle wie in Deutschland. Da ein Staatsziel Tierschutz unmittelbare Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis tierexperimenteller Forschung haben wird, käme ein beispielloser juristischer Kampf auf die Forscher zu. Die mehrjährige Rechtsunsicherheit würde letztendlich zur Aufgabe von Forschungsvorhaben oder deren Verlagerung ins Ausland führen - Niveau-Absenkung unserer tierexperimentellen Forschung, Behinderung internationaler Zusammenarbeit, Fehlen von Planungssicherheit bei Forschungsprojekten, Qualifikationsdefizite des wissenschaftlichen Nachwuchses und schließlich Absenkung des Tierschutzes insgesamt wären die unmittelbaren Folgen. Der damit verbundene Schwund an hochqualifizierten Arbeitsplätzen und die einhergehende Reduzierung von Berufschancen junger Wissenschaftler würden zu einem gefährlichen Teufelskreis sich weiter verschlechternder Rahmenbedingungen führen.
Die Geschichte der Medizin lehrt, dass die Forschung auf sinnvolle und begründete Tierversuche nicht verzichten kann. Würden wir Tierversuche als grundsätzlich unethisch ablehnen, dann müssten wir konsequenterweise auch auf zahllose durch Tierversuche errungene Erkenntnisse, Produkte und Medizintechniken endgültig verzichten. Durch eine Staatszielverankerung "Tierschutz" entzieht sich der Gesetzgeber der eigentlichen Verantwortung, die tatsächlich vorhandenen Defizite im Tierschutz zu erkennen und an wirksamer Stelle, nämlich auf der einfach-gesetzlichen Basis unseres Tierschutzgesetzes, zu bekämpfen. Genau dieses leistet der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, indem er konkrete Verbesserungen für einen effektiven Tierschutz einfordert.
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