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Bernhardt/Gutting: Jahressteuergesetz 2009 trägt Handschrift der Union

Berlin (ots)

Anlässlich der 2/3. Lesung des Jahressteuergesetzes
2009 am 28. November 2008 im Deutschen Bundestag erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting 
MdB:
Das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz
2009 trägt die Handschrift der Union. In den parlamentarischen 
Beratungen konnten wesentliche Punkte durchsetzen:
Die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung des 
Vorsteuerabzugs auf 50 % bei nicht ausschließlich unternehmerisch 
genutzten Firmenfahrzeugen entfällt. Die damit einhergehende 
Belastung der Wirtschaft von 55 Mio. EUR war für die Union - gerade 
vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturabschwächung - nicht 
akzeptabel.
Die bislang vorgesehene Deckelung der 30%-igen steuerlichen 
Absetzbarkeit von Schulgeld wird von 3.000 EUR auf 5.000 EUR für 
jedes Kind - also Berücksichtigung von Schulgeld bis 16.667 EUR pro 
Jahr - erhöht und die steuerliche Absetzbarkeit auch bei 
berufsbildenden Schulen gewährt. Damit sind die ursprünglichen Pläne 
des Bundesfinanzministeriums, die steuerliche Absetzbarkeit des 
Schulgeldes ganz zu streichen, endgültig vom Tisch.
Die im Regierungsentwurf enthaltene Verdoppelung der 
strafrechtlichen Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre für alle Fälle 
der Steuerhinterziehung wird nunmehr zielgenau bei besonders schweren
Fällen eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass nicht selbst 
leichte Fälle der Steuerhinterziehung mit schwersten Straftaten wie 
Geiselnahme oder Raub gleichgestellt werden.
Bei der Neuregelung der Verlagerung der elektronischen Buchführung
ins Ausland ist im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Verlagerung 
außerhalb des EU/EWR-Raumes ebenso möglich wie ein Verzicht auf die 
Zustimmung des ausländischen Staates. Die Festsetzung eines sog. 
Verzögerungsgeldes wurde als Ermessensentscheidung ausgestaltet.
Die Steuerbefreiung für Einnahmen von Gastfamilien, die einen 
Menschen mit Behinderung betreuen, wird nunmehr umfassend geregelt. 
Derartige Einnahmen werden grundsätzlich steuerfrei gestellt. Dabei 
spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um einen erwachsenen oder 
jugendlichen Menschen mit Behinderung handelt.
Die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit von 
Übergangsbeihilfen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren 
Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde, wird 
erweitert. Auf den Zufluss der Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar 
2009 kommt es nicht mehr an.
Im Nachgang zur Unternehmensteuerreform wird nun auch Leasing- und 
Factoringunternehmen bei einer Einbeziehung in eine abgestufte 
Aufsicht die gewerbesteuerliche Sonderregelung für Kreditinstitute, 
das sog. Bankenprivileg, gewährt.
Auch wird das Organschaftsverbot bei Lebens- und 
Krankenversicherungen aufgehoben. Dies trägt veränderten 
Rahmenbedingungen insbesondere im Hinblick auf die neue 
Zinsschrankenregelung und den Änderungen bei den gewerbesteuerlichen 
Hinzurechnungen Rechnung.
Darüber hinaus haben wir auch sichergestellt, dass die bislang 
noch ausstehenden Änderungen des REITs-Gesetzes, insbesondere die 
Lösung der Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen, 
nunmehr gesetzgeberisch umgesetzt werden.
Schließlich konnte die Union verhindern, dass die von den 
Sozialdemokraten geforderte Steuerpflicht für Körperschaften bei 
Erträgen von Streubesitzbeteiligungen in das Jahressteuergesetz 2009 
aufgenommen wird. Für derartige Schnellschüsse besteht derzeit 
überhaupt kein Anlass. Eine solche Maßnahme hätte zu einer 
erheblichen Belastung der deutschen Wirtschaft geführt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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