CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Wieviel Millionen verheimlicht die SPD?
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt zu Unklarheiten bei den SPD-Parteifinanzen:
Es verstärkt sich der Verdacht, dass die SPD ihren Konzern Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) als millionenschwere schwarze Kasse benutzt. Zum einen scheinen entgegen den handelsrechtlichen Publizitätsvorschriften über Jahre hinweg die Jahresabschlüsse des Konzerns nicht veröffentlicht worden zu sein. Dies wird seine Gründe gehabt haben und stellt möglicherweise die Ausgangsbasis für eine weitere Verschleierung dar: Aus den SPD-Rechenschaftsberichten sind z.B. die nach Zeitungsberichten im Jahre 1998 an die SPD ausgeschütteten 18,4 Mio. DM nicht ersichtlich. Zu klären ist, wie es um die Erträge aus den Vorjahren und ihre Behandlung nach dem Parteiengesetz steht.
Die CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss hat deshalb heute beantragt, die vollständigen Handelsregisterakten betreffend die DDVG beizuziehen (Anlage). Sie werden ein wichtiges Beweismittel sein zur Aufklärung von Millionen-Einnahmen der SPD, die bisher im Rechenschaftsbericht nicht als solche ausgewiesen sind.
Der im Februar 2000 erweiterte Untersuchungsauftrag hat zum Gegenstand die Frage, ob gegen das Parteiengesetz verstoßen worden ist. Bisher hat Rot-Grün die Aufklärung von Verstößen der SPD gegen das Transparenzgebot des Parteiengesetzes verhindert. Die Ausschussmehrheit hat deshalb am 6. April 2000 drei Beweisanträge der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Es ging um den auf 500 Mio. DM geschätzten Medienkonzern der SPD und den Verdacht auf Verstöße gegen das Parteiengesetz.
ANTRAG der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss
Der Untersuchungsausschuss möge beschließen:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 14/2139, 14/2686), insbesondere zu IV., so auch zu der Frage, ob und inwieweit die SPD bei der Veröffentlichung ihrer Beteiligungen ihre wahren Vermögensverhältnisse verschleiert und hinsichtlich der aus den Vermögensbeteiligungen gezogenen Erträge unrichtige Angaben in ihren Rechenschaftsberichten gemacht hat und damit gegen die nach dem Grundgesetz in dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen verstößt, durch Beiziehung der vollständigen Handelsregisterakten betreffend Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung (DDVG) mit Sitz in Hamburg, HRB 14599 beim Handelsregister in Hamburg.
Begründung:
Nach einem Bericht in der FAZ vom 20.04.2000 hat der SPD-Konzern DDVG einen Bilanzgewinn von 36,5 Mio. DM für das Jahr 1997 erzielt und davon 18,4 Mio. DM 1998 ausgeschüttet. Dieser Betrag soll sich nicht im
Rechenschaftsbericht der SPD für das Jahr 1998 finden. Die Handelsregisterakten sind als Beweismittel geeignet, um zu klären, welche Erträge wann erzielt, wann ausgeschüttet und in welchem Umfang sie nicht veröffentlicht worden sind. Es besteht der Verdacht, dass in anderen Jahren entsprechend verfahren wurde.
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