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Widmann-Mauz/Liese: Korrekturbedarf bei der Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten

Berlin (ots)

Die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen 
Parlament, Dr. med. Peter Liese MdEP erklärten vor Journalisten in 
Berlin:
Wir Gesundheitspolitiker der Unionsparteien aus Bund und Europa 
begrüßen die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur 
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in einer verbindlichen 
Richtlinie, sehen aber Korrekturbedarf an dem Kommissionsvorschlag, 
da er weit über das Ziel hinausschießt und eine unnötige und 
rechtlich zweifelhafte Harmonisierung der Gesundheitspolitik 
vorsieht.
Im vergangenen Juli hatte die Europäische Kommission einen 
Richtlinienvorschlag zu Patientenrechten bei der 
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgelegt. Kernelement 
ist die Umsetzung der EuGH- Rechtsprechung, zum Beispiel im Fall Kohl
und Decker. Der Europäische Gerichtshof hatte festgestellt, dass 
Patienten die Gesundheitsversorgung, das heißt zum Beispiel die 
Anfertigung einer Brille, aber auch die Durchführung einer Operation 
im europäischen Ausland, erstattet bekommen. Deutschland hat diese 
Urteile seit langem umgesetzt. Andere Mitgliedstaaten zögern noch, 
und die Patienten sind deshalb in jedem Einzelfall auf den Klageweg 
bis zum EuGH verwiesen.
Dies ist eine Ungleichbehandlung, die den Patienten aus anderen 
Ländern und den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland schadet. 
Daher ist eine verbindliche Umsetzung von EuGH-Recht in allen 
Mitgliedstaaten erforderlich.
Ob der Kommissionsvorschlag an dieser Stelle sachgerecht ist, oder
zu weit geht, muss noch genau geprüft werden.
Besonders kritisch sehen wir die Elemente des 
Kommissionsvorschlages, die mit der EuGH-Rechtsprechung überhaupt 
nichts zu tun haben. So schreibt die Kommission in Artikel 5 
weitreichende Qualitätskriterien für die nationalen 
Gesundheitssysteme vor. Dies ist nicht erforderlich und kann zu neuen
Problemen führen. Es ist rechtlich zweifelhaft, da die EU im Bereich 
der Gesundheitspolitik nur eine eingeschränkte Kompetenz hat. Auch 
der Vorschlag, Rezepte ohne weitere Prüfung in allen Mitgliedstaaten 
anzuerkennen, ist problematisch. Deutsche Ärzte sind 
Arzneimittelrichtgrößen unterworfen. Es kann nicht sein, dass 
Patienten diesem Steuerungsmechanismus allein dadurch entgehen, dass 
sie eine Praxis einen Kilometer hinter der Grenze aufsuchen und die 
deutsche Krankenversicherung dann alles erstatten muss, auch wenn es 
in Deutschland unter diesen Bedingungen nicht erstattungsfähig wäre. 
Daher muss der Kommissionsvorschlag dringend geändert werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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