Bleser: Gebührenhöhe bei Fremdabhebung muss erkennbar sein
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Zentralen Kreditausschusses, Gebühren bei Fremdabhebung am Geldautomaten künftig dem Kunden vor Geschäftsabschluss anzuzeigen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Besser spät als nie, so lässt sich die Entscheidung der Banken und Sparkassen kommentieren. Mit dem Beschluss, dass jeder Kunde künftig vor einer Fremdabhebung über die Gebührenhöhe informiert werden muss, damit er entscheiden kann, ob er bei der entsprechenden Bank Geld abheben will oder nicht, kommt die Branche einer zentralen Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach. Das A und O für die Verbraucher ist und bleibt die Transparenz: Entscheidend ist für den Kunden, schon vor Beginn des Geschäftsverkehrs zu erkennen, wie viel die Abhebung kostet, und nicht erst bei der Kontrolle des Kontoauszuges zu Hause. Wer an der Tankstelle sein Auto betankt, kann auch vorher erkennen, was das Benzin kostet. Die Konsequenz: Der Wettbewerb der Banken in Sachen Kundenfreundlichkeit wird gesteigert.
Zusätzlich müssen moderate und faire Gebührenobergrenzen im Interesse der Banken und Sparkassen sein. Wir setzen hier auf die Wirkung des Marktes. Allerdings dürfen wir nicht die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum aus dem Blick verlieren. Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken sichern mit ihrer Infrastruktur die Ausstattung an Geldautomaten in der Fläche. Direktbanken, die ihren Kunden zwar kostenlose Leistungen versprechen, selbst aber keine eigene Infrastruktur zur Verfügung stellen, profitieren davon.
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