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Geis: Verurteilte Ausländer schneller zurück in die Heimatländer

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Erleichterungen bei der internationalen
Vollstreckungshilfe" erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der internationale Vollstreckungshilfeverkehr funktioniert
schlecht, und die Bundesregierung unternimmt kaum etwas, um die
Probleme zu lösen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große
Anfrage zur internationalen Vollstreckungshilfe ist ein Eingeständnis
dieser Untätigkeit.
Ausländische Verurteilte müssen angesichts überfüllter Gefängnisse
in Deutschland und besserer Resozialisierungsmöglichkeiten im
jeweiligen Heimatland einfacher und schneller als bislang überstellt
werden. Die Zahl ausländischer Straftäter in deutschen
Strafvollzugsanstalten hat sich innerhalb weniger Jahre mehr als
verdoppelt. Während 1998 über 13.000 ausländische Staatsangehörige im
Inland einsaßen, konnten im gleichen Jahr lediglich 63 Verurteilte in
ihr Heimatland überstellt werden - ein unerträglicher Zustand auch
deshalb, weil der Strafvollzug im Inland familiäre Kontakte der
betroffenen Ausländer erschwert.
Das gegenwärtige Überstellungsverfahren nach dem
Überstellungseinkommen von 1983 ist zu aufwendig und zu langwierig.
Dies geschieht z. T. über den diplomatischen Weg. Zumeist bedarf es
einer Übersetzung der Unterlagen, teilweise auch einer gerichtlichen
Entscheidung, um das Urteil für vollstreckbar zu erklären oder
umzuwandeln. Häufig können die Verurteilten die Entscheidungen
anfechten, während die Behörden kaum Einfluss auf die Dauer der
Sachbehandlung im Ausland haben.
Daher ist uns schleierhaft, warum die Bundesregierung den
Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkommens nicht zu erweitern
versucht. Neben einer Kostenübernahme  des weiteren Vollzugs im
jeweiligen Heimatland käme die Vereinbarung des unmittelbaren
Geschäftsweges in Betracht, um die Überstellung zu erleichtern und zu
beschleunigen. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf,
obwohl sie bereits vor einigen Monaten durch den Bundesrat
aufgefordert worden ist, geeignete Vorschläge zu erarbeiten.
Ein weiterer Schwachpunkt des heutigen Verfahrens besteht darin, dass
kein Verurteilter gegen seinen Willen überstellt werden kann. Das
Zusatzprotokoll zu dem Überstellungsübereinkommen vom 18. Dezember
1997 verzichtet auf eine solche Zustimmung, wenn es eine
bestandskräftige Ausweisungs- oder Abschiebungsverfügung gibt - nur
hat Deutschland dieses Zusatzprotokoll bislang lediglich gezeichnet,
nicht aber ratifiziert.
Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die nötigen Schritte
einzuleiten, um den Vollstreckungshilfeverkehr zu erleichtern und das
Zusatzprotokoll von 1997 unverzüglich zu ratifizieren.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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