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Lohmann/Fink: Bemühungen von Rot/Grün in der sozialen Pflegeversicherung sind ein Dokument der Hilflosigkeit

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des Heimbewohnerschutz- und des
Pflegequalitäts- Sicherungsgesetzes im Bundeskabinett und zum Antrag
"Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" der
Regierungskoalition erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige
Berichterstatter für Fragen der Pflegeversicherung, Ulf Fink MdB:
Nach langem Zögern und Lavieren ist es nun endlich soweit: Das
Bundeskabinett hat die Referentenentwürfe zum Heimbewohnerschutz- und
zum Pflegequalitäts- Sicherungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet
und in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht.
Es wird nun genauestens zu prüfen sein, ob die Ziele beider
Gesetze auch tatsächlich verwirklicht werden können. Zweck der
Gesetze ist zum einen, die Qualität pflegerischer Leistungen einer
verstärkten Kontrolle  zu unterziehen und zum anderen, Bewohner von
Pflegeheimen in ihrer Rechtsstellung zu schützen. Dieser Ansatz ist
grundsätzlich richtig. Andererseits muss bedacht werden, dass
Anbieter von Pflegeleistungen nicht mit einem Generalverdacht belegt
werden, was die Qualität ihrer Arbeit anbelangt. Keinesfalls dürfen
diejenigen "geschuriegelt" werden, die sich in der Pflege besonders
engagieren und persönlich ihr Bestes geben.
Augenfällig ist, dass beide Gesetzesentwürfe ein hohes Maß an
Bürokratisierung aufweisen. Dieser Umstand stimmt sehr bedenklich und
lässt erhebliche Zweifel an der Geeignetheit der Gesetzesentwürfe zur
Verbesserung der Pflegequalität aufkommen. Ein guter Beitrag zur
Verbesserung der Pflegequalität wäre es gewesen, wenn sich die
Bundesregierung dazu entschlossen hätte, die Kosten der
Behandlungspflege bei stationärer Unterbringung von der Pflege-, in
die Krankenversicherung zu verlagern. Mehrbelastungen in der GKV
wären durch geeignete Kompensationsmaßnahmen zu vermeiden gewesen.
Die hierdurch bei den Pflegesätzen freiwerdenden Mittel hätten dann
für die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte verwandt werden können.
Dies wäre ein gezielter Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität
gewesen. Die oftmals psychisch und physisch sehr stark in Anspruch
genommenen Pflegekräfte wären entlastet worden. Dies wiederum wäre
allen Pflegebedürftigen zugute gekommen. Leider hat die
Bundesregierung diesen notwendigen Schritt nicht vollzogen.
Darüber hinaus ist es dringend geboten, die Bedingungen für
Altersverwirrte (Demenzkranke) zu verbessern. Hierüber sagen beide
Gesetzesentwürfe nichts aus.
Auch der Antrag zur "Weiterentwicklung der sozialen
Pflegeversicherung" hilft hier nicht weiter. Im Gegenteil: Der Antrag
der Regierungskoalition stellt vielmehr ein beeindruckendes Dokument
rot- grüner Hilflosigkeit dar. Gesundheitspolitiker der
Regierungsfraktionen unternehmen mit diesem Antrag den untauglichen
Versuch, zu bemänteln, dass sie den großen Herausforderungen im
Bereich der sozialen Pflegeversicherung nicht gewachsen sind.
Seit dem Frühjahr 2000 hat die Bundesregierung mehrfach einen
Gesetzesentwurf zur Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale
Pflegeversicherung angekündigt, aber bis zum heutigen Tage keinen
entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag
eingebracht. Geradezu bezeichnend ist, dass die Regierungskoalition
nunmehr die eigene Bundesregierung dazu drängt, endlich einen
entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Verwunderlich ist hingegen, dass kein Gesundheitspolitiker der
Regierungsfraktionen zu sehen war, als es darum ging, den Griff in
die Pflegekassen durch das Eichel´sche Sparpaket zu verhindern. Denn
hierdurch werden der sozialen Pflegeversicherung Einnahmen von
jährlich 400 Mio. DM entzogen. Es kann daher nicht überraschen, dass
man im Regierungslager nur noch 500 Mio. DM für die Betreuung von
Demenzkranken bereitstellen will, obwohl ein jährliches Volumen von
mindestens 900 Mio. DM möglich wäre.
Darüber hinaus wird im Antrag mit keinem Wort erwähnt, dass die
seit 1995 unveränderten Pflegesätze dringend angehoben werden
müssten. Eine Anhebung würde insbesondere den
Schwerstpflegebedürftigen der Stufe 3 in den Heimen zugute kommen,
die unter den bestehenden Bedingungen wieder vermehrt auf Sozialhilfe
angewiesen sind. Dieser Zustand ist sozialpolitisch unverantwortlich.
Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung verfolgte doch gerade
den Zweck, die Schwersthilfebedürftigen sozialhilfefrei zu stellen.
Es zeigt sich also wieder, dass in der Regierungskoalition ein
entsprechendes Problembewusstsein nicht vorhanden ist. Der Antrag zur
"Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" liefert hierfür
ein qualifiziertes Zeugnis und die soziale Pflegeversicherung wird
schließlich selbst zum Pflegefall.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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