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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Böhmer: Rentenkonzept der Bundesregierung ist ein Anti-Frauen-Programm

Berlin (ots)

Zur 1. Lesung des Altersvermögensgesetzes der
Bundesregierung erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Rentenkonzept der Bundesregierung ist ein
Anti-Frauen-Programm. SPD und Bündnis90/Die Grünen sind mit dem
Versprechen in den Bundestagswahlkampf gezogen, Nachteile für Frauen
in der Rente zu beseitigen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die
Bundesregierung kürzt die Renten von Frauen und schafft neue
Nachteile!
1. Die Rentenniveauabsenkung trifft Frauen doppelt - bald weniger
Rente als Sozialhilfe!
  • Das Rentenniveau wird durch den Ausgleichsfaktor auf 61 % abgesenkt. Diese Absenkung trifft Frauen doppelt - bei der eigenen Rente und bei der Witwenrente. Denn bei der Witwenrente schlagen die Einbußen bei der Rente des Ehemannes voll durch.
  • Die Absenkung wirkt sich für Frauen härter aus. Denn ein Rentenniveau von 61 % erreicht nur der Arbeitnehmer mit 45 Versicherungsjahren. Frauen aber haben wesentlich kürzere Versicherungsjahre. Durchschnittlich kommen Frauen in den alten Bundesländern auf 25 Versicherungsjahre und in den neuen Bundesländern 37 Jahre. Für viele Frauen dürfte damit das Rentenniveau auf unter 50 % und damit unter Sozialhilfeniveau fallen.
2. Die Witwenrente wird gekürzt und steht vor dem Aus!
  • Der Rentenartfaktor der Witwenrente wird von 0,6 auf 0,55 abgesenkt. Dies ist eine Kürzung um 8 %!
  • Der Einkommensfreibetrag wird eingefroren. Dies bedeutet eine jährlich zunehmende Verschlechterung für Witwen und Witwer. Damit werden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen abgekoppelt. Langfristig bedeutet es das AUS für die Hinterbliebenenversorgung.
3. Die Wahl zwischen Rentensplitting oder Witwenrente ist
Rentenroulette
   Die Wahl zwischen dem Rentensplitting oder der Witwenrente ist ein
wahres Rentenroulette und den Menschen nicht zumutbar. Nur wer weiß,
wer zuerst stirbt, wählt richtig. Stirbt derjenige zuerst, der vorher
weniger Rente bekam, erhält der Überlebende nur 50 % der gemeinsamen
Rente und damit weniger als er selbst gehabt hätte. Das ist ein
makaberes Vabanquespiel für Eheleute.
4. Das Rentensplitting ist ungerecht
   Das Rentensplitting bevorzugt Ehegatten, die ihre Alterssicherung
zum Beispiel aus der Beamtenversorgung beziehen. Verwitwet ein
Rentner, wird seine Rente halbiert, er bekommt die halbe Rente seiner
Frau dazu. Verwitwet dagegen ein Beamter, behält er seine volle
Pension und bekommt die halbe Rente der verstorbenen Frau dazu. Ist
das gerecht?
5. Fazit
   Familien und Frauen bleiben beim Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Rentenreform auf der Strecke. Unterm Strich gesehen ist das
Konzept der Bundesregierung alles andere als ein Fortschritt für
Familien und Frauen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die
Reform der Alterssicherung ist ein Anti-Frauen-Programm. Eine
Alterssicherungsreform, die nahezu 2/3 der Rentenempfänger - und das
sind mit 11 Mio. die Rentnerinnen - zutiefst ungerecht behandelt, ist
eine verfehlte Reform. Dafür werden wir nicht die Hand reichen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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