Flachsbarth: Religion darf und soll öffentlich sichtbar sein
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute endgültig über die Frage von Kruzifixen in italienischen Schulen geurteilt. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte begrüßen wir ausdrücklich. Es entspricht unserem Verständnis von Religionsfreiheit, dass Glaube nicht nur privat gelebt werden darf, sondern auch im öffentlichen Raum seinen sichtbaren Platz hat.
Dies ist gerade Ausdruck eines weltanschaulich-neutralen Staatsverständnisses. Religion aus der Öffentlichkeit zu verbannen, bedeutete eine einseitige Bevorzugung des Atheismus, dem sich aber nur ein geringer Teil der Bevölkerung zugehörig fühlt. Es ist daher gut, dass sich die große Kammer des EGMR im Revisionsverfahren der Auffassung seiner kleinen Kammer, die Religionsfreiheit nur als negatives Recht begreift, nicht angeschlossen hat.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Religion, die in Gemeinschaft gelebt wird, öffentlich sichtbar sein darf und soll: das gilt für Gebäude, in denen Glaubensgemeinschaften zum Gebet zusammen kommen in gleichem Maße wie für die Symbole, die den Anhängern der Religionen wichtig sind: das gilt für Kruzifixe und Kirchen. Zweifelsohne gilt das gleiche Recht aber auch für Synagogen und Davidsterne oder auch Moscheen und Halbmonde.
Das Kreuz ist mehr als ein kulturelles Symbol: es ist zeichenhaft der "Ort", unter dem Christen sich versammeln. Für das Zusammenleben von Menschen, die verschiedenen oder auch gar keinen Religionen angehören, sollte es selbstverständlich sein, dass den Symbolen, die dem jeweils anderen heilig sind, Respekt und Toleranz entgegengebracht wird.
Hintergrund:
Im Dezember 2009 hat die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einer italienischen Klägerin Recht gegeben, die gegen ein Kreuz in den Klassenräumen ihrer Söhne geklagt hatte. Nachdem Italien gegen dieses Urteil in Berufung gegangen war, traf heute die Große Kammer des EGMR mit 17 Richtern abschließend ein verbindliches Urteil.
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