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Geis: Sexueller Missbrauch von Kindern muss wirksamer bekämpft werden!

Berlin (ots)

Zu dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium zur
Bekämpfung des Kindsmissbrauchs erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von
Sexualdelikten muss endlich verbessert werden. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte hierzu bereits 1998 einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsah, den
Anwendungsbereich der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf Taten des
Kindsmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zu
erweitern.
Das Erfordernis einer solchen Erweiterung wird auch beim
Bundeskriminalamt gesehen. Dort heißt es zu einem aktuellen Fall des
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, dass die Fahndung nach
dem mutmaßlichen Täter über zwei Jahre erheblich erschwert gewesen
sei, weil die ihm zur Last gelegten Sexualstraftaten an Kindern nicht
im Straftatenkatalog des § 100 a Strafprozessordnung enthalten sind.
Noch während seiner Flucht, die durch eine Überwachung des
Fernmeldeverkehrs wohl verkürzt worden wäre, soll der Mann wegen
weiterer Sexualstraftaten auffällig geworden sein.
Ein Handlungsbedarf ist über diesen Einzelfall hinaus
unverkennbar. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb eine Kleine
Anfrage auf den Weg gebracht in der Hoffnung, dass die
Bundesregierung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ihre
bislang ablehnende Haltung zur Erweiterung der Möglichkeiten der
Telefonüberwachung überdenkt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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