Voßhoff/Sensburg: Mediation wird umfassend gefördert
Berlin (ots)
Der Rechtsauschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ("Mediationsgesetz") mit wichtigen Änderungen beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Patrick Sensburg:
"Das Mediationsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Mit Hilfe von Mediatoren können Parteien ihre Konflikte auf der Basis von Freiwilligkeit und gegenseitigem Einvernehmen lösen. Dadurch wird vermieden, dass Streitigkeiten bis zum bitteren Ende ausgetragen werden und es oft nur Verlierer gibt. Die Parteien ersparen sich zudem zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren. Mediation nützt damit auch den staatlichen Gerichten, die sich auf die nicht einvernehmlich lösbaren Rechtsstreitigkeiten konzentrieren können.
Das vom Rechtsausschuss beschlossene Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, durch die die Rahmenbedingungen für Mediation verbessert werden. So wird das Leitbild des Mediators als unabhängiger und neutraler Mittler, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, erstmals gesetzlich geregelt.
Auf Initiative der Union werden zudem gesetzliche Standards für die Aus- und Fortbildung von Mediatoren im Gesetz verankert. Wer als zertifizierter Mediator am Markt auftreten will, muss künftig eine qualifizierte Ausbildung mit einer bestimmten Mindeststundenzahl absolvieren; später muss er an Fortbildungen teilnehmen und eine kontinuierliche Bearbeitung von praktischen Mediationsfällen nachweisen. Damit haben Verbraucher und Rechtsschutzversicherer künftig verlässliche Anhaltspunkte dafür, wer als Mediator die Gewähr für eine fachgerechte Ausübung der Tätigkeit bietet.
Schließlich verbessern wir die Bedingungen für die gütliche Beendigung von Gerichtsverfahren. Künftig sollen alle Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Gericht ausgetragen werden, ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen sogenannten Güterichter verwiesen werden können, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht."
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