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Heiderich: Biopatente sachlich diskutieren

Berlin (ots)

Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen
Patentamtes erklärt der Berichterstatter für Gentechnik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Mit Begriffen wie "Stoffpatent", oder dem
"Greenpeace"-Kampfbegriff "kein Patent auf Leben" kann man der
schwierigen und komplexen Materie der Biopatentierung nicht gerecht
werden. Das zeigen die aktuellen Entscheidungen des Europäischen
Patentamtes zu gentechnisch fortentwickelten Pflanzen.
Gerade deshalb ist es richtig, dass wir mit der neuen
bundesdeutschen Bio-Patent-Richtlinie einheitliche und einschränkende
Standards gegen eine willkürliche Patentierung geschaffen haben.
Zudem wird der Mensch damit umfassend und ausdrücklich von der
Patentierung ausgeschlossen.
Dass die reine Sequenzierung von Genen patentfähig sei, ist schon
heute ein Märchen, in Zukunft aber eindeutig rechtlich verhindert.
Gene werden zukünftig als "Aufhänger", sozusagen zur Lokalisierung
einer komplexen biotechnischen Funktion benötigt. Nur wenn der
Patentanmelder darstellen kann, welche konkrete Funktion von diesem
Gen ausgehend exprimiert wird, auf welche Weise er diese Funktion
technisch umsetzt und zu welcher wirtschaftlichen Anwendung er das
Ergebnis nutzen wird, kann eine Patentanmeldung vorgenommen werden.
Der vorliegende Richtlinienentwurf, der an entscheidenden Stellen
deutlich konkretisiert worden ist und ergänzt werden kann, schafft
also das, was manche noch immer in undifferenzierten Allgemeinplätzen
meinen fordern zu müssen.
Am Beispiel des "Stoffes" Insulin sei dies einmal verdeutlicht.
Insulin ist ganz sicher ein biologischer, natürlicher Stoff. Ein
Hormon, das von jedem gesunden Menschen produziert wird.
Inzwischen gibt es aber auch zwei Herstellungsverfahren, deren
Ergebnis der gleiche "Stoff" ist. Zum einen die klassische Methode
der Extraktion aus Rindergewebe, zum anderen die biochemische
Herstellung aus genetischen veränderten Mikroorganismen.
In diesen Tagen wird über eine dritte Variante berichtet. Danach
ist es im Tierversuch gelungen, das Gen für die Insulinproduktion in
Leberzellen einzuschleusen und damit Insulin zu produzieren. Der
"Stoff" Insulin besteht also aus vier unterschiedlichen Varianten,
davon drei patentgeschützten.
Trotzdem ist damit kein einziger Mensch "patentgeschützt", ganz
gleich, welche Art von Insulin er nutzt. Geschützt sind vielmehr
unterschiedliche "Herstellungsverfahren" dieses Hormons, was den
Erfindern erlaubt, diese Produktionsweise 20 Jahre lang allein nutzen
zu dürfen. Er hat aber kein Patent auf den Stoff "Insulin an sich",
sondern nur auf seinen Produktionsweg. Wo ist hier das Patent auf
Leben?
Das Beispiel zeigt, denke ich, dass man mit dem Herumstochern in
Allgemeinplätzen nur eine unnötige Verunsicherung der Bevölkerung
betreibt. Patentrecht ist kompliziert. Gerade deshalb muss die
Auseinandersetzung darum sachgerecht und fundiert geführt werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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