CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heiderich: Biopatente sachlich diskutieren
Berlin (ots)
Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Patentamtes erklärt der Berichterstatter für Gentechnik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Mit Begriffen wie "Stoffpatent", oder dem "Greenpeace"-Kampfbegriff "kein Patent auf Leben" kann man der schwierigen und komplexen Materie der Biopatentierung nicht gerecht werden. Das zeigen die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Patentamtes zu gentechnisch fortentwickelten Pflanzen.
Gerade deshalb ist es richtig, dass wir mit der neuen bundesdeutschen Bio-Patent-Richtlinie einheitliche und einschränkende Standards gegen eine willkürliche Patentierung geschaffen haben. Zudem wird der Mensch damit umfassend und ausdrücklich von der Patentierung ausgeschlossen.
Dass die reine Sequenzierung von Genen patentfähig sei, ist schon heute ein Märchen, in Zukunft aber eindeutig rechtlich verhindert. Gene werden zukünftig als "Aufhänger", sozusagen zur Lokalisierung einer komplexen biotechnischen Funktion benötigt. Nur wenn der Patentanmelder darstellen kann, welche konkrete Funktion von diesem Gen ausgehend exprimiert wird, auf welche Weise er diese Funktion technisch umsetzt und zu welcher wirtschaftlichen Anwendung er das Ergebnis nutzen wird, kann eine Patentanmeldung vorgenommen werden.
Der vorliegende Richtlinienentwurf, der an entscheidenden Stellen deutlich konkretisiert worden ist und ergänzt werden kann, schafft also das, was manche noch immer in undifferenzierten Allgemeinplätzen meinen fordern zu müssen.
Am Beispiel des "Stoffes" Insulin sei dies einmal verdeutlicht. Insulin ist ganz sicher ein biologischer, natürlicher Stoff. Ein Hormon, das von jedem gesunden Menschen produziert wird.
Inzwischen gibt es aber auch zwei Herstellungsverfahren, deren Ergebnis der gleiche "Stoff" ist. Zum einen die klassische Methode der Extraktion aus Rindergewebe, zum anderen die biochemische Herstellung aus genetischen veränderten Mikroorganismen.
In diesen Tagen wird über eine dritte Variante berichtet. Danach ist es im Tierversuch gelungen, das Gen für die Insulinproduktion in Leberzellen einzuschleusen und damit Insulin zu produzieren. Der "Stoff" Insulin besteht also aus vier unterschiedlichen Varianten, davon drei patentgeschützten.
Trotzdem ist damit kein einziger Mensch "patentgeschützt", ganz gleich, welche Art von Insulin er nutzt. Geschützt sind vielmehr unterschiedliche "Herstellungsverfahren" dieses Hormons, was den Erfindern erlaubt, diese Produktionsweise 20 Jahre lang allein nutzen zu dürfen. Er hat aber kein Patent auf den Stoff "Insulin an sich", sondern nur auf seinen Produktionsweg. Wo ist hier das Patent auf Leben?
Das Beispiel zeigt, denke ich, dass man mit dem Herumstochern in Allgemeinplätzen nur eine unnötige Verunsicherung der Bevölkerung betreibt. Patentrecht ist kompliziert. Gerade deshalb muss die Auseinandersetzung darum sachgerecht und fundiert geführt werden.
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