CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: So nicht, Herr Riester
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundeskabinetts zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Der vom Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ist nicht akzeptabel.
- Das Betriebsverfassungsgesetz ist zentrales Element der sozialen Partnerschaft in Deutschland. Damit unvereinbar ist es, einseitig allein gewerkschaftliche Forderungen der Gewerkschaften bei der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigten. Berechtigte Forderungen auch der Arbeitgeberverbände, wie z.B. eine notwendige Beschleunigung von Verfahrensabläufen, wurden ignoriert.
- Minderheitenrechte werden mit Füßen getreten: Das Mehrheitswahlverfahren in Kleinbetrieben verhindert Betriebsratsmandate der Mitglieder kleinerer Gewerkschaften und unabhängiger Wahlbewerber. Bei der Freistellung von Betriebsräten kann die Mehrheit im Betriebsrat über alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder entscheiden.
- Die Absenkung der Schwellenwerte bei der Betriebsratsgröße und der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern belastet die mittelständische Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten.
- Durch die Absenkung der Schwellenwerte erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit 101 bis 150 Mitarbeiter um 40 %. Wenn diese Erhöhung tatsächlich erforderlich sein sollte, müsste man davon ausgehen, dass die bisherige Betriebsratsarbeit bei diesen Betrieben völlig unzureichend gewesen ist. Wenn man sich allerdings die Umfragen bei Betriebsräte und Betrieben ansieht, wird in der überwiegenden Zahl aller Fälle die Betriebsratsarbeit mit gut oder sehr gut beurteilt.
- Nach geltendem Recht sind die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Zahlen der Freistellungen nur Mindestzahlen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf zusätzliche Freistellungen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Diese Möglichkeit wird in der Praxis aber kaum genutzt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass in der überwiegenden Zahl alle Fälle die geltenden Schwellenwerte hinsichtlich der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern den Anforderungen der betrieblichen Praxis genügen. In diesen Fällen, in denen zusätzlicher Bedarf an Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern besteht, bietet bereits das geltende Recht eine flexible und betriebsbezogene Lösung an.
- Die Bundesregierung bietet keine Antwort darauf, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um betriebliche Bündnisse im Fall der drohenden Insolvenz eines Betriebes zu ermöglichen.
- Die erweiterten Mitspracherechte des Betriebsrats bei der Bekämpfung des Rassismus sind kontraproduktiv: Der Arbeitgeber wird verpflichtet, auf einer Betriebsversammlung Bericht zu erstatten über die Situation der ausländischen Arbeitnehmer. Hier besteht die Befürchtung, dass diese Berichtspflicht in Wahrheit nicht der Integration ausländischer Arbeitnehmer dient, weil sie als gesonderte Gruppe behandelt und hervorgehoben werden.
- Die Aufnahme des Umweltschutzes als Aufgabe des Betriebsrats ist höchst problematisch. Der Begriff des Umweltschutzes ist derart weit definiert, dass Auslegungsprobleme in der Praxis vorprogrammiert sind und notwendige Investitionsentscheidungen dadurch verzögert werden.
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