CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Union zwingt Bundesregierung
beim Meister-BAföG zum Handeln
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorschläge der Bundesregierung zur Novelle des Aufstiegsfortbildungdsförderungsgesetzes (AFBG) erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Einen Tag vor der Anhörung zum Gesetzentwurf der Union über die Novelle des sog. "Meister-BAföG" im zuständigen Bundestagsausschuss hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung des AFBG vorgelegt, der keinerlei Bindungswirkung besitzt und von den Sachverständigen aufgrund der kurzen Zeitspanne nicht bewertet werden kann.
Mit der Veröffentlichung ihres Referentenentwurfs hat die Bundesregierung ein weiteres Mal ihre Scheinheiligkeit unter Beweis gestellt. Denn nach monatelangen Ankündigungen legt sie ausgerechnet am Tag vor der Anhörung ihren Referentenentwurf vor, obwohl bis heute noch kein Kabinettsbeschluss über die bisher nicht gesicherte Finanzierung gefasst ist. Einziger Grund für den Schnellschuss ist: Bundesregierung und Koalition wollen sich nicht blamieren und bei der Anhörung im Bildungsausschuss nicht ohne Konzept dastehen.
Durch die völlig verspätete Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat die Bundesregierung verhindert, dass die Sachverständigen sich mit dem Reformvorschlag der Bundesregierung auseinandersetzen und diesen an dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion messen können. Denn dieser bleibt weit hinter den Unionsvorschlägen zurück:
- Der Unterhaltsbeitrag wird durch den Regierungs-Vorschlag nicht erhöht, auch wenn die Bundesregierung versucht dies so darzustellen, indem sie auf die Steigerung durch die bereits erfolgte BAföG-Reform hinweist. Im Unions-Gesetzentwurf sind eine Steigerung um mindestens 200,- DM für alle Teilnehmer sowie weitere Steigerungen für Teilnehmer mit Kindern und Ehegatten vorgesehen. Der Maßnahmebeitrag soll nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung zu 35 % bezuschusst werden. Die Unionsfraktion hat einen Zuschuss zu 50 % vorgesehen.
- Die Vorschläge der Bundesregierung zur besseren Förderung von Existenzgründungen sind zwar nahezu identisch mit denen im CDU/CSU-Gesetzentwurf. Nach dem Gesetzentwurf der Union soll das gesamte Restdarlehen erlassen werden, sobald die Kriterien erfüllt sind. Im Regierungsentwurf ist ein Erlass nur von 75 % vorgesehen.
- Die Bundesregierung will die Vermögensfreibeträge anheben. Im Unions-Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Vermögensanrechnung ganz zu streichen, weil sie als ungerecht empfunden wird, das Antragsverfahren unnötig kompliziert und den Teilnehmern an der Fortbildung gerade das Eigenkapital entzieht.
- Die Bundesregierung rühmt sich, Familien durch ihre Reform besonders fördern zu wollen. Dabei hat sie nicht einmal den Reformansatz der Union aufgegriffen, erziehenden Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren
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