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Weiß/Eichhorn: Union erreichte entscheidende Nachbesserungen beim Heimgesetz

Berlin (ots)

Zur gestrigen Debatte um die Novellierung des
Heimgesetzes im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen
und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und
der zuständige Berichterstatter, Gerald Weiß MdB:
Trotz einiger noch weiterhin geltender Bedenken haben CDU und CSU
der Novelle des Heimgesetzes im Ausschuss zugestimmt. Dies war
möglich, weil die Koalitionsfraktionen Verbesserungsvorschläge aus
der Anhörung und von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen
haben. So erreichte die CDU/CSU-Fraktion Zustimmung für ihr Anliegen,
das Vertragsverhältnis zwischen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern
und Heimen auf bis zu zwei Wochen nach dem Tod auszudehnen. Weil den
Heimen nach dem Tod einer Bewohnerin oder eines Bewohners weniger
Kosten entstehen, ermäßigt sich in diesen Fällen das Entgelt für
diese zwei Wochen um den Wert der von dem Heimträger ersparten
Aufwendungen. Damit wird verhindert, dass im Rahmen einer
Quersubventionierung die übrigen Heimbewohner die Kosten übernehmen
müssen, die noch nach dem Tod einer Heimbewohnerin oder eines
Heimbewohners entstehen. Die neue Regelung entlastet also die
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner finanziell.
Im Rahmen einer Übergangsvorschrift wurde auf Antrag der CDU/CSU
eine Entlastung der Träger von Heimen beschlossen. Diese müssen sich
immer öfter nach dem Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern mit
Angehörigen herumschlagen, die von den Heimen einen Teil des
Heimentgeltes zurückfordern. Der Ansatz der Verwandten: Die
Erhöhungen der Heimentgelte, die teilweise über 10 Jahre
zurückliegen, waren aus formalen Gründen nicht statthaft. Deshalb
soll es Rückzahlungen geben. Dies wird jetzt auf einen Zeitraum von
drei Jahren beschränkt. Für künftige Fälle wird auf die anstehende
Reform des Schuldrechts im BGB verwiesen.
CDU und CSU wollten eine Differenzierung des Heimentgeltes
ermöglichen. So sollten die Heime je nach Art des bereitgestellten
Zimmers oder nach dem Zeitpunkt des Bezugs differenzierte Preise
nehmen können. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit im Ausschuss
abgelehnt, so dass eine Differenzierung nur eingeschränkt möglich
ist. Die CDU/CSU-Fraktion bedauert dieses Mehrheitsvotum, weil damit
eine Chance vertan wurde, auf die Differenzierungswünsche der
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einzugehen.
Da die beiden angesprochenen Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im
Ausschuss eine Mehrheit fanden, haben CDU und CSU trotz Bedenken im
Detail der Novelle des Heimgesetzes zugestimmt, weil die
Rechtsstellung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und der
Heimaufsicht gestärkt wurde. Zu Recht darf sich das novellierte
Gesetz jedoch nicht mehr "Heimbewohnerschutzgesetz" nennen, denn der
Verbraucherschutz im Interesse der Heimbewohner ist lediglich
unvollkommen und halbherzig umgesetzt worden.
Durch die erfolgreichen Initiativen der CDU/CSU konnte allerdings
auf wichtigen Feldern Rechtssicherheit und ein vernünftiger
Interessenausgleich hergestellt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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