CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Höhere Arzthonorare in den
neuen Ländern möglich
Berlin (ots)
Anlässlich der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 12. Juni 2001 zum Thema Fremdkassenausgleich und ärztliche Honorare in den neuen Ländern erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion greift den Vorschlag der Gesundheitsminister von Sachsen und Sachsen Anhalt auf und sieht in ihrem Gesetzentwurf zur Einführung des Wohnortprinzips bei den Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung eine zusätzliche Erhöhung der ärztlichen Honorare in den neuen Ländern in den Jahren 2001 und 2002 um jeweils bis zu 5% vor. Dies ist unseres Erachtens auch möglich, ohne die Beitragssatzstabilität zu gefährden. Insgesamt geht es um einen Betrag von 600 Mio. DM.
Die angekündigte Korrektur werden wir über einen entsprechenden Änderungsantrag in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2001 einbringen. Mit Blick auf den akuten Versorgungsnotstand in den neuen Ländern sind wir ferner bereit, das Inkrafttreten des Gesetzes zum Fremdkassenausgleich vorzuverlegen und nicht erst zum 1. Januar 2002 vorzusehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit den von ihr eingebrachten Gesetzentwürfen zur Beendigung der Budgetierung (GKV-Budgetaufhebungsgesetz) und zur Einführung des Wohnortprinzips bei den Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung die ärztlichen Honorare verbessern und damit insbesondere einem drohenden Einbruch der ambulanten medizinischen Versorgung in den neuen Ländern vorbeugen.
Eine am 30. Mai vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages durchgeführte Anhörung zur Einführung des Wohnortprinzips (Fremdkassenausgleich) machte allerdings deutlich, dass es weitergehender Maßnahmen bedarf, um die Unterfinanzierung der vertragsärztlichen Versorgung in den neuen Ländern zu beseitigen. Nur wenn eine Bereinigung der Ausgangsbasis der ärztlichen Vergütung in den neuen Ländern vorgenommen wird, kann künftig der ambulante Versorgungsbedarf sichergestellt werden.
Die als Sachverständige geladenen Vorsitzenden der KV Mecklenburg-Vorpommern und der KV Brandenburg, Dr. Eckert und Dr. Helming, führten eindrucksvoll aus, dass in den neuen Bundesländern bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden, weil die Krankenversicherungen sie nicht bezahlen können. So würden beispielsweise keine ambulanten Harnsteinzertrümmerungen mehr durchgeführt, es fehlten Herzkatheter-Messplätze, Hospize würden nicht mehr zugelassen. In den neuen Ländern werde inzwischen ein Drittel weniger Personal in den Praxen vorgehalten als in den alten Ländern. Das bedeute für den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern 40 000 Beschäftigte weniger. Die Wartezeit bei den Fachärzten nehme ständig zu. Orthopäden, Neurologen u. a hätten bis zu einem halben Jahr Wartezeit. Aus Kostengründen müssten die Sprechstunden teilweise durch Notdienstzeiten ersetzt werden. Nachinvestitionen blieben aus. In Mecklenburg-Vorpommern würden viele Hausarztpraxen nicht mehr besetzt.
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