CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Bundesgerichtshof wertet
Familienarbeit endlich auf
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Unterhalt von geschiedenen Ehefrauen erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Endlich ist auch geltende Rechtsprechung, was den Frauen schon lange klar war: Haus- und Familienarbeit sind nicht minderwertig, sondern tragen ebenso wie die Erwerbsarbeit zum Lebensstandard einer Familie bei.
Nicht nur Bares zählt, auch die Haushalts- und Familienleistung stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, den es zukünftig zu berücksichtigen gilt.
Die Union hat stets die Auffassung vertreten, dass Haus- und Familienarbeit nicht abgewertet werden dürfen und der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichgestellt werden müssen. Daher haben wir uns auch immer für eine Politik eingesetzt, die eine echte Wahlfreiheit für Familien ermöglicht und die die Anerkennung von Familienarbeit vorantreibt.
Nicht umsonst war es die Union, die seinerzeit das Erziehungsgeld einführte und als historische Leistung erstmalig die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente durchsetzte.
Umso deutlicher wird das eindimensionale Rollenbild der Frauen, das bis heute von der SPD propagiert wird. Allein auf die erwerbstätige Frau ausgerichtet, lassen sie die Bedürfnisse der zahlreichen "Nur-Familienfrauen" außer Betracht. Die Rentenreform mit ihrer ungerechten Regelung, dass Kindererziehung von nicht erwerbstätigen Frauen mit einem Kind nicht entsprechend berufstätigen Frauen aufgewertet wird, ist das jüngste unrühmliche Beispiel.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht damit jetzt Schluss: Indem für die Haushalts- und Familienleistung ein wirtschaftlicher Wert angenommen wird, können Frauen mit größerem Selbstbewusstsein ihren Anteil am Familieneinkommen einfordern.
Beim "Gläsernen Ehekonto" wird bereits seit längerem eine Offenlegung der zahlenmäßig bezifferbaren Familieneinkünfte gefordert. Die Arbeitsleistungen für Haushalt und Familie sind sowieso für jedes Familienmitglied sichtbar - wenn sie auch oft nicht wahrgenommen werden.
Mit dem Richterspruch aber bleibt kein Zweifel mehr:
Haus- und Familienarbeit tragen ebenso wie Erwerbsarbeit zum Familieneinkommen bei und müssen daher einen ebensolchen Stellenwert für die Einzelnen wie auch für die Gesellschaft haben.
Auch wenn das Urteil selbst sich nur auf die Berechnung von Unterhaltsansprüchen nach einer Ehescheidung bezieht, so muss es doch Anlass sein, bei Neuregelungen im Bereich der Gleichstellungspolitik und bei der Familienförderung, diesem Grundsatz stärker zu entsprechen.
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